Frage 8:

Aufgrund der hervorragenden Zusammenarbeit der Schwartauer Bürger seit 2015 in Bezug auf eine optimale Hinterlandanbindung „Bad Schwartau“ haben wir eine 3,20 m-Tieferlegung in der Ortsdurchfahrt vom Bundestag zugesichert bekommen. Die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin wurde verpflichtet eine Planung vorzulegen, auf die wir nun aufbauen können und die wir für unsere Zukunft nutzen sollten:
1. Wir haben damit erreicht, dass wir den neuesten Erschütterungsschutz bekommen, da das Gleisbett angefasst werden muss.
2. Lärmschutz erfolgt durch die Lärmschutzwände.
3. Feinstaubreduzierung durch Elektrifizierung.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie Bad Schwartau die ohne Frage schlechte Ausgangssituation durch ein von Europa aufgesetztes Projekt zum Positiven wenden kann?
Gibt es weitere Maßnahmen, die den Erschütterungsschutz, Lärmschutz erhöhen und den Feinstaub reduzieren?
Gibt es Möglichkeiten, den Wald/Baum-Verlust so gering wie möglich zu halten?
Wie wird die Stadtverwaltung den Menschen helfen, die Einspruchsphase mit guten Argumenten wahrzunehmen?
Je tiefer der Trog gebaut werden kann, desto niedriger wird die Brücke?
Wird die Stadt klagen und können wir Bürger Mitkläger oder selbst Kläger sein?
Welchen Zugewinn kann Bad Schwartau sich erarbeiten und einfordern?:
Wenn man eine Straße über den Gleisen zwischen Kaltenhöfer-Straßen-Brücke und Anton-Baumannstraße erstellt, kann eine Zuwegung zu den hinteren Häusern der Elisabethstraße geschaffen werden? (Busverbindung / Parkplätze / Radwege)
Wenn man eine Fahrrad- und Fußgängerbrücke in Verlängerung der Stettiner Straße über die Schwartau mit Weg nach Sereetz schafft, könnte dies zu einem interessanten Radwanderweg von Lübeck bis an die Ostsee geplant werden?
Wenn Bad Schwartau weiterhin die Klage erwägt, wer kann mitklagen und unterstützt der Haus und Grundverein (Herr Ludewig) die Hausbesitzer?
Wie reichen wir die Forderung nach sekundärem Lärmschutz ein? Und Wo?
Als Anlieger und Miteigentümer der Breslauer Str. 37, BS, sind wir unmittelbar betroffen und fordern das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ein. Wir wünschen uns als Zugewinn die Möglichkeit auf Ruhe, saubere Luft und den barrierefreien Übergang in den Kurpark. Dies ist zu erreichen durch einen Deckel zwischen Königsbergerstraße und Kaltenhöfer Brückenbauwerk.

Wir bitten Sie, Frau Dr. Engeln, sich für uns Bürger einzusetzen und die Hilfe durch die Vereine und Ehrenamtler zu koordinieren.

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Antwort:

Um die Belastungen aus Schienenverkehrserschütterungen und sekundärem Luftschall zu reduzieren, muss die Trasse von der Bebauung abrücken. Rein bauliche Maßnahmen bleiben unzureichend. Deshalb ist die X-Trassenvariante vorzugswürdig.

Möglichkeiten zur Verringerung des Waldverlustes wurden bislang weder seitens der Deutschen Bahn noch seitens der Verwaltung eingehend untersucht. Vorrangig bleibt die Betrachtung der X-Variante, weil diese hinsichtlich des Schutzgutes Menschen und menschliche Gesundheit vorzugswürdig ist.

Die Stadtverwaltung kann betroffenen Bürgern nicht bei der Wahrnehmung ihrer Rechte helfen indem sie stellvertretend Klage erhebt. Denn die Kommune kann nur die Verletzung eigener Rechte geltend machen.
Die Verwaltung kann den betroffenen und klagewilligen Bürgern aber mit den vorliegenden Rechtsgutachten und technischen Gutachten wichtige Unterstützung bei der geschuldeten Darlegung ihrer Betroffenheiten vor Gericht gewähren.