Frage:

Als unmittelbar betroffener Anwohner der Bahnhofstraße nachfolgend vier ausgewählte Fragen zu den unzureichenden Planungen der Bahn:

Warum wird das vor vielen Jahren durchgeführte Raumordnungsverfahren zur Alternativroute über Dänischburg nicht auf die heutigen Verhältnisse überprüft und angepasst?

Grenzwerte sollen die Gesundheit von Anwohnern regeln, wenn nachts alle halbe Stunde 800 Meter lange Güterzuge durch Wohngebiete donnern, aber wie sieht es mit den diffus prognostizierten Werten für Erschütterungen und den sich über das Erdreich ausbreitenden Lärm aus?

Wie hoch wird der vom Bundesverkehrsministerium zukünftig prognostizierte, deutlich größere Güterverkehr, auf der Fehmarn-Belt-Route ausfallen?

Besteht die Möglichkeit, die teilweisen Absurditäten von Bahn und Politik medial in größerem Rahmen durch Sendungen wie „Extra 3“, „Mario Barth deckt auf“ oder „Reschke Fernsehen“ publik zu machen?


Antwort:

Das Raumordnungsverfahren wurde vom Land Schleswig-Holstein durchgeführt. Es kann rechtlich nicht angefochten werden, ist aber nicht zwingend maßgebend für die Planungsentscheidungen der Deutschen Bahn. Die nachweislichen Fehler in der Raumordnungsentscheidung des Landes betreffend den Teilabschnitt Lübeck – Bad Schwartau – Ratekau führen nicht zu einer Wiederholung des Verfahrens. Allerdings haben sich in der Tat die Rahmenbedingungen erheblich geändert, Stichworte "Deutschlandtakt" und "Prognose 2040". Die Deutsche Bahn muss eine eigenständige Variantenabwägung durchführen und dabei alle Belange vollständig und fachlich richtig mit dem zukommenden Gewicht in Betracht ziehen. Auch das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde muss das anschließend tun. Diese Abwägung muss gerichtlich überprüft werden, wenn in ihren Grundrechten von der Planungsentscheidung Betroffene das verlangen.

Die in den Gutachten der Stadt prognostizierten Erschütterungsimmissionen und Lärmpegel aus sekundärem Luftschall übersteigen bei ca. 100 Wohngebäuden bzw. bei 60 Wohngebäuden die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle. In ganzen Teilen der Wohngebiete entlang der Stettiner Straße, der Elisabethstraße oder der Peterstraße wird zukünftig kein gesundes Wohnen mehr sicher möglich sein.

Aufgrund der Verkehrsprognose 2040 muss mit bis zu 50 zusätzlichen Güterzügen gerechnet werden. Die bisherige Prognose ging von 70 Güterzügen aus. Die zusätzlichen Güterzüge müssen nachts verkehren, da im Engpass zwischen Lübeck und Bad Schwartau tagsüber bereits die Kapazitätsgrenze bei der bisherigen Prognose erreicht wird.

Die Verwaltung bemüht sich seit langem, die gravierenden Konflikte auch überregional in den Medien darzustellen. Bislang wird der Stadt keine Aufmerksamkeit geschenkt. Dies wird sich vermutlich ändern, wenn der Klageweg beschritten werden sollte. Dann wird evtl. gefragt werden: Bad Schwartau soll zu den 100 Mio. EUR Baukosten nochmals 100 Mio. EUR für zusätzliche, übergesetzliche Schutzmaßnahmen erhalten, will dagegen aber Klage erheben - was ist da los?

Vermutlich dann erst wird erkennbar werden, dass eine gravierende Fehlplanung vorliegt und die zusätzlichen 100 Mio. EUR nur eine Scheinlösung liefern.