Frage:
Auf der zur Nikolausstraße liegenden Seite der Bahnstrecke, sollen ab etwa Höhe Ende des Bahnhofsgebäudes in Richtung Lübeck verlaufend etwa 200 Meter Schallschutz-/Lärmschutzwände ausgespart werden, bzw. nicht errichtet werden. Bis zu dieser geplanten Aussparung, Lücke in Lärmschutzwand können wir aktuell (im Winter/kein Laub an den Bäumen) die fahrenden Regionalzüge sehen. Der Beginn der Aussparung befindet sich etwa 210 m von unserem Haus entfernt. Das hieße im Umkehrschluss, dass nach Ausführung der FFBQ-Maßnahme der komplette Verkehrslärm der Bahnstrecke, ungeschützt ohne Lärmschutz, auf unser Haus, unseren Garten, Tag und Nacht auf das gesamte Wohngebiet Nikolausstraße, Bismarckstraße, Wilhelmstraße trifft.
Antwort:
Aus der an die Stadtverwaltung übergebenen Planungsunterlage der Deutschen Bahn (Variantenvergleich) ergibt sich etwas anderes: Im Bereich der Kaltenhöfer Straße ist östlich der Bahntrasse eine 8,90 Meter hohe Lärmschutzwand vorgesehen, die um 6 Meter über das Gleis auskragen soll. Im weiteren Verlauf Richtung Süden ab Höhe Wilhelmstraße wird eine 6 Meter hohe Schutzwand für erforderlich erachtet. Diese soll bis nördlich der Elisabethstraße durchlaufen. Dort schließt sich eine aus Stahlbeton vorgesehene Schutzwand von 8,63 Meter Höhe an, die 3 Meter über das Gleis auskragen soll.
Die genannte 200 m lange Aussparung in der längslaufenden Schutzwand ergibt sich aus der Unterlage der deutschen Bahn nicht.
Die Lärmkarte für die nächtliche Lärmbelastung im Prognose-Planfall zeigt, dass die Isophone des für Wohngebiete maßgeblichen Lärmgrenzwertes von 49 dB(A) nicht bis an die entlang der Trasse gelegenen Wohngebäude in der Nikolausstraße heranreicht. Diese Darstellung berücksichtigt nur den Luftschall in 4 Meter Höhe über Gelände.
Entsprechend ist zu vermuten, dass die nächtlichen Lärmgrenzwerte wahrscheinlich eingehalten werden und zusätzlicher, passiver Lärmschutz an den Wohngebäuden nicht erforderlich werden wird. Ebendies sieht der Bundestagsbeschluss vom Juli 2020 mit der Bewilligung zusätzlicher Haushaltsmittel für übergesetzliche Schutzmaßnahmen auch vor.