Frage:
Warum ist der Lärmschutz auf dem Damm Richtung Ratekau ab der Brücke über der Au in Richtung Riesebusch geringer als Richtung Kaltenhoferstr. ? Die Lärmbelästigung ist jetzt schon durch die Züge sehr groß!
Antwort:
Die Feststellung trifft zu. Aus der an die Stadtverwaltung übergebenen Planungsunterlage (Variantenvergleich) ergibt sich, dass ab Höhe Kaltenhöfer Straße eine 8,90 Meter hohe Lärmschutzwand auf der Ostseite der Bahntrasse erforderlich wird, die 6 Meter Richtung Gleis auskragt. Ab Königsberger Straße Richtung Norden bis zur Schwartaubrücke wird auf der Ostseite eine 8,35 Meter hohe Lärmschutzwand für erforderlich erachtet, die um 3 Meter Richtung Gleis auskragt. Ab der Schwartaubrücke würde die Schutzwand in 6 Meter Höhe fortgeführt werden und südlich der Sereetzer Straße auf 2 Meter abgestuft werden.
Auf der Westseite wird an der Geibelstraße nur eine kurze, 6 Meter hohe Lärmschutzwand für erforderlich erachtet und nachfolgend keine weitere Schutzwand. Erst ab nördlich der Schwartaubrücke wird dann eine 2,5 Meter hohe Schutzwand vorgesehen, die bis zur Sereetzer Straße reicht.
Die Lärmkarte für die nächtliche Lärmbelastung im Prognose-Planfall zeigt, dass die Isophone des für Wohngebiete maßgeblichen Lärmgrenzwertes von 49 dB(A) auf der Ostseite bis an die unmittelbar entlang der Trasse gelegenen Wohngebäude heranreicht aber nicht darüber hinaus. Auf der Westseite Richtung Riesebusch verläuft die 49 dB(A)-Isophone in deutlichem Abstand noch vor den dortigen Wohngebäuden.
Entsprechend ist zu vermuten, dass die nächtlichen Lärmgrenzwerte bei dieser abgestuften Ausführung von Schutzwänden wahrscheinlich eingehalten werden. Da die Bebauung im Riesebusch weiter vom Gleis entfernt liegt als in der Stettiner Straße sind offenbar geringere Schutzwandhöhen ausreichend.
Es handelt sich hier allerdings um eine Planunterlage der Deutschen Bahn. Die schalltechnische Berechnung selbst liegt nicht vor. Eine Überprüfung seitens der Stadt ist nicht möglich. Das Ergebnis ist aber plausibel.