Frage:

Wie ist der Lärmschutz im Bereich Marienholm geplant? Wie sollen die Maßnahmen bei der Brücke über die Au sowie im Verlauf des Kurparks bzw. Riesebusch geregelt werden?


Antwort:

Aus der seitens der Deutschen Bahn im März 2024 an die Stadtverwaltung übergebenen Planungsunterlage (Studie zum Variantenvergleich) ergibt sich, dass ab Höhe Königsberger Straße Richtung Norden bis zur Schwartaubrücke auf der Ostseite der Bahntrasse eine 8,35 Meter hohe Lärmschutzwand erforderlich werden wird, die um 3 Meter Richtung Gleis auskragt. Damit soll das Wohngebiet im Bereich Stettiner Straße und Marienburger Straße vor Bahnlärm geschützt werden. Ab der Schwartaubrücke würde die Schutzwand in 6 Meter Höhe fortgeführt werden und südlich der Sereetzer Straße auf 2 Meter abgestuft werden.

Die Lärmkarte für die nächtliche Lärmbelastung im Prognose-Planfall zeigt, dass die Isophone des für Wohngebiete maßgeblichen Lärmgrenzwertes von 49 dB(A) bis an die unmittelbar entlang der Trasse gelegenen Wohngebäude in der Stettiner heranreicht aber nicht darüber hinaus. Diese Darstellung berücksichtigt nur den Luftschall in 4 Meter Höhe über Gelände.

Entsprechend ist zu vermuten, dass die nächtlichen Lärmgrenzwerte wahrscheinlich eingehalten werden und zusätzlicher, passiver Lärmschutz an den Wohngebäuden nicht erforderlich werden wird. Ebendies sieht der Bundestagsbeschluss vom Juli 2020 mit der Bewilligung zusätzlicher Haushaltsmittel für übergesetzliche Schutzmaßnahmen auch vor.

Es ist aber zu beachten, dass neben dem in der Lärmkarte dargestellten Luftschall durch den zukünftigen Schienenverkehr, insbesondere durch den Güterzugverkehr, auch Körperschall entsteht. Dieser sog. Sekundäre Luftschall wird durch die Schienenverkehrserschütterungen verursacht und tritt erst unmittelbar in den Wohn- und Schlafräumen auf. Er kann durch die genannten Lärmschutzwände überhaupt gar nicht zurückgehalten werden. Am Ohr der schlafenden Menschen entstehen dadurch Spitzenpegel von mehr als 40 dB(A) bei mehr als 60 Wohngebäuden. Diese Pegel gelten gemäß gerichtlicher Feststellung als nicht mehr zumutbar. Davon betroffen sind auch viele Gebäude in d

er Stettiner Straße. In der Marienburger Straße sind es 2 Gebäude.