Einsicht in Bauakten

Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die Dokumente enthalten, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bauvorhaben entstanden sind. Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigen gewährt werden.

Folgende Unterlagen sind für eine Akteneinsicht notwendig:

  • Antrag auf Akteneinsicht, welcher Betreff, Angabe des Grundstückes mit Anschrift, Kostenübernahmeträge sowie den Empfänger/ die Empfängerin des Kostenbescheids mit vollständigem Namen und Anschrift enthält. Dies kann schriftlich oder per Mail erfolgen.
  • Einen aktuellen Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein oder Grundsteuerbescheid)
  • Bei Akteneinsicht durch Dritte ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich.

Kosten für die Einsicht:
- 15,00 € pro Akte je angefangene Stunde

Alternativ können die notwendigen Unterlagen eingescannt werden. Hier belaufen sich die Gebühren auf 14,50 € je angefangene halbe Stunde (Arbeitsaufwand).