Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Einsicht in das Baulastenverzeichnis
(Grundlage §83 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein(LBO))
Erforderliche Unterlagen:
• Antrag auf Einsicht in das Baulastverzeichnis
Dieser ist entweder schriftlich oder per E-Mail zu stellen.
Alle Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück) müssen angegeben werden.
Da die Auskunft nur schriftlich zu erteilen ist, muss eine aktuelle Post- und Rechnungsadresse angegeben werden.
Hinweis: Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen (bspw. Kauf oder Verkauf des Grundstücks, bzw. eine Absicht dazu, wechselnde Eigentumsverhältnisse wie Erbe oder Auskunft über das eigene Grundstück usw.)
Die Kosten belaufen sich gemäß der Baugebührenverordnung (BauGebVO) auf 60,00 € pro Flurstück und je Baulast.