Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Bad Schwartau
In einer sich immer schneller wandelnden Handelslandschaft bei immer größer werdenden Angebotskapazitäten wird es für Städte und Gemeinden immer wichtiger, ein Instrument zu schaffen, dass die Ansiedlung von Handelseinrichtungen lenkt. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept soll zukünftig die Ansiedlung von Handelseinrichtungen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche steuern. Wesentlich ist, dass damit Ansiedlungsvorhaben des Einzelhandels, die schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt haben, verhindert werden können.
Bestehende Betriebe mit zentrensrelevanten Sortimenten außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs sollen in ihrem Bestand gesichert werden. Damit sind auch Modernisierungen und zeitgemäße Verkaufsflächenerweiterungen eingeschlossen, die für ein langfristiges Fortbestehen des Unternehmens erforderlich sind.
Die CIMA Beratung + Management GmbH hat für die Stadt einen Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzepts erstellt, der zurzeit in den städtischen Gremien beraten wird. Dabei hat die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt zu Diskussionen geführt, da einige Grundstückseigentümer, die mit ihren Grundstücken außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches gelegen waren, Bedenken erhoben hatten. Die CIMA hat nunmehr die vorgetragenen Bedenken abgewogen, und einen neuen Vorschlag zur Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt unterbreitet.
Die Kaufmannschaft wurde im Rahmen der Koordinierungsrunde „Innenstadt" ebenfalls über den Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzepts und der geplanten Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt in Kenntnis gesetzt.
Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit gegeben, sich über die vorgeschlagene Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt zu informieren.
Zu Anregungen oder Fragen zum Einzelhandelsentwicklungskonzept steht Ihnen im Sachgebiet Stadtplanung, Herr Krämer, Tel.: 0451-2000-2611, zur Verfügung.





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