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Am 14. Mai 2023 fanden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. Es wurden die Gemeindevertretungen von Gemeinden und Städten und die Kreistage gewählt. 
Es wird parallel die Kreiswahl abgehalten, hierbei wird der Kreistag gewählt.

Präsentation der Wahlergebnisse

Hier finden Sie - am Wahltag - den Zugang zur Präsentation der Wahlergebnisse der Kreiswahl und der Gemeindewahl.
Parallel findet im Sitzungssaal des Rathauses Bad Schwartau ab 18 Uhr eine Präsentationsveranstaltung der Wahlergebnisse der Gemeinde- und Kreiswahl statt.

Wahlergebnisse Gemeindewahl 2023

Wahlergebnisse Kreiswahl 2023


Was wird gewählt?

Bei der Gemeindewahl und der Kreiswahl handelt es sich um zwei selbständige Wahlen, die in ihrer Durchführung lediglich organisatorisch miteinander verbunden sind. Daher gibt es im Wahllokal 2 Stimmzettel. Gewählt wird in rd. 1 080 kreisangehörigen Gemeinden, in den 4 kreisfreien Städten und in den 11 Kreisen. Für alle diese Wahlen wird der zusammenfassend der Begriff „Kommunalwahl“ verwendet.

Die Gemeindevertretungen und Kreistage legen die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung ihrer Gemeinde oder ihres Kreises fest. Sie treffen alle für ihren Bereich wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist sowie seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet hat. Wahlgebiet ist der jeweilige Wohnort für die Gemeindewahl und der Landkreis, in dem der Wohnort liegt, für die Kreiswahl. Wahlberechtigt sind darüber hinaus auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern der Europäischen Union. Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet haben. Um wählen zu können, muss man in die Liste der Wahlberechtigen – dem sognannten Wählerverzeichnis – des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Bis zum 23. April 2023 sollen die persönlichen Wahlbenachrichtigungen – mit allen erforderlichen Angaben zum Wahllokal – zugestellt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl er wahlberechtigt ist, sollte sich im Bürgerbüro der Stadt Bad Schwartau melden. Die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt. Die Wahlperiode beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028.

Wie wird gewählt?

Urnenwahl
Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, am Wahltag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr ihre Stimmen abzugeben. Zur Stimmabgabe sollt die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis bzw. Reisepass mitgebracht werden. Um den Grundsatz der geheimen Wahl zu gewährleisten, muss die Wählerin oder der Wähler nach Feststellung der Wahlberechtigung den Stimmzettel in der Wahlkabine kennzeichnen, zusammenfalten und ihn anschließend in eine verschlossene Urne einwerfen. Im Wahlraum darf niemand Kenntnis von ihrer oder seiner Stimmabgabe erlangen. Fotografieren oder Filmen ist in der Wahlkabine verboten.

Briefwahl
Anstelle der Stimmabgabe im Wahllokal besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl, und zwar bei Abwesenheit am Wahltag aus wichtigen Gründen, oder wenn der Wahlraum aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wer Briefwahl machen möchten, muss dies beantragen. Dazu kann der mit der Wahlbenachrichtigung versandte Antrag ausgefüllt und an die Gemeindewahlleiterin versandt werden. Briefwahlunterlagen können dort auch mit einer formlosen E-Mail beantragt werden. Dabei müssen Name, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift vollständig angeben sein. Dazu sollte möglichst auch die Nummer genannt werden, unter der man im Wählerverzeichnis geführt wird. Diese Nummer findet man auf der Wahlbenachrichtigung. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, Online einen Wahlschein direkt zu beantragen. Das Wahlamt schickt die Briefwahlunterlagen zu, sofern bei der Beantragung des Wahlscheins eine zustellfähige Adresse angegeben wurde. Das kann auch eine Urlaubsadresse sein. Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass er bis 18 Uhr am Wahltag im richtigen Wahlraum eintrifft. Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus abholt, kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben und den Wahlbrief gleich dort abgeben. Damit spart man sich die Postlaufzeiten und kann sich sicher sein, dass der Wahlbrief rechtzeitig ankommt. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 12.00 Uhr, erteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.

Wahlschein online beantragen

Nutzen Sie gern unser Angebot, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Die Wahlunterlagen werden Ihnen schnellstmöglich an die von Ihnen angegebene Anschrift zugestellt.

Aufgrund der Postlaufzeiten ist die Beantragung nur im Zeitraum vom 11.04.- 08.05.2023 möglich:

https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=1055004

Informationen für Wahlhelfer/-innen

Wir freuen uns, dass Sie sich als Wahlhelfende engagieren. Und deshalb wollen wir Sie gerne dabei mit diesem Schulungsfilm unterstützen. Der nachfolgenden Schulungsfilm sollen Ihnen die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie die Stimmenauszählung am Wahlabend erleichtern.

https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/yydoB0vbwJ5dEnogFvYKTwRuE9xIa73g


Wir wünschen Ihnen einen interessanten Wahlsonntag und danken Ihnen, dass Sie diese wichtige Aufgabe übernehmen, denn eines ist sicher: Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. Als Wahlhelfende bilden sie das Fundament der Wahlorganisation und sind daher für einen reibungslosen Wahlablauf unerlässlich.

Noch nicht als Wahlhelfer/in registriert?

Anmeldungen nimmt das Ordnungsamt entgegen:

Dennis.wiese@bad-schwartau.de oder Tel. 0451-2000-2300

Anja.kirchner@bad-schwartau.de oder Tel. 0451/2000-2311


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Wahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister

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Die nächsten Wahltermine in Schleswig-Holstein

Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung

CDU 14
SPD 7
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6
WBS 4
FDP 2
WiBS 2023 2