Wichtiger Hinweis zur Planung der Fehmarnbelt-Schienenanbindung – Abschnitt PFA 1.2

Bad Schwartau ist betroffen – jetzt Einwendungen einreichen!

Mit der Offenlegung der Planungsunterlagen im Abschnitt PFA 1.2 (Ratekau, Timmendorfer Strand und Scharbeutz) hat das Planfeststellungsverfahren für diesen Abschnitt der Schienenanbindung zur Festen Fehmarn Beltquerung begonnen.

Auch Bad Schwartau ist durch diese Planunterlagen unmittelbar betroffen: Denn die Deutsche Bahn hält die X-Trassen-Variante mit Umgehung von Bad Schwartau über Dänischburg nicht für vorzugswürdig und hält an der Planung mit Inanspruchnahme der Ortsdurchfahrt Bad Schwartau fest. Ihre Unterlagen zur Variantenabwägung hat die Vorhabenträgerin nun mit der Planung für den Abschnitt PFA 1.2 offen gelegt. Sofern keine Einwendungen entgegenstehen wird diese Abwägungsentscheidung mit dem Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig.

Geschuldet ist die vollumfängliche sachgerechte Gegenüberstellung aller Betroffenheiten für alle sich aufdrängenden Trassenvarianten und ihre rechtskonforme Abwägung. Ob dies ordnungsgemäß erfolgte, muss nun geprüft werden.

Dabei ist zu befürchten, dass die Belange Bad Schwartaus auch deshalb unzureichend berücksichtigt worden sind, weil die Planung hier noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Unterlagen für den Abschnitt PFA 1.1 (Bad Schwartau) sollen voraussichtlich erst im August d. J. beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden. Aus den jetzt offen gelegten Unterlagen zum Abschnitt 1.2 nicht zu erkennen, wer in Bad Schwartau in welcher Weise betroffen sein könnte. Dies gilt für die zukünftigen Belastungen aus Bahnlärm und Schienenverkehrserschütterungen ebenso wie für die Inanspruchnahme von Grundstücken.

Deshalb ist es für alle Bewohner Bad Schwartaus, insbesondere Grundstückseigentümer in der Nähe der Trasse, dringend anzuraten, gemeinsam mit der Stadtverwaltung die Unterlagen zu prüfen und erforderlichenfalls vorsorglich Einwendungen gegen die Planung zum Abschnitt PFA 1.2 und die darin getroffene Abwägungsentscheidung zu erheben.

Nehmen Sie bitte Einsicht in den hier hinterlegten Erläuterungsbericht der Deutschen Bahn zum PFA 1.2. In Teil B, Abschnitt 2.2 (Kleinräumige Trassenvarianten), Seite 91 bis 103, ist die Variantenabwägung dargestellt. Ob dabei allerdings alle durch das Vorhaben in Bad Schwartau berührten Belange vollständig und mit dem Ihnen zukommenden Gewicht sachgerecht eingestellt sind, muss hinterfragt werden. Bitte sehen Sie selbst.

Die Gesamtheit der Unterlagen der Deutschen bahn zum Abschnitt 1.2 hat das Eisenbahn Bundesamt mit der Außenstelle Hannover unter folgendem digitalen Zugang eingestellt: www.eba.bund.de/bekanntmachungen mit Befristung für die Zeit vom 02.05.2025 bis einschließlich 02.06.2025 .

Besonders wichtig:
Teil B, Abschnitt 2.2 „Kleinräumige Trassenvarianten“ (Seiten 91–103): Dort wird die Ablehnung der X-Trasse erläutert, dieser Dokument ist hier als Anlage (Erläuterungsbericht) beigefügt

Einwendung erheben – vorsorglich und fristgerecht:

  • Frist: bis spätestens 16. Juni 2025
  • Auch wenn Ihre konkrete Betroffenheit noch nicht eindeutig erkennbar ist
  • Die Stadtverwaltung bereitet Mustereinwendungen vor, die als Orientierung dienen

    Einwendungen sind zu richten an:
    Eisenbahn-Bundesamt
    Außenstelle Hannover
    Herschelstraße 3
    30159 Hannover
    oder per E-Mail an:
    pfa1.2@eba.bund.de

unter dem Geschäftszeichen
581ppa/020-2025#001

Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang der Einwendung beim Eisenbahn-Bundesamt.

Sie brauchen Unterstützung?

  • Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit zur Online-Einsicht haben, können sich an die Stadtverwaltung Bad Schwartau wenden – wir helfen Ihnen gerne! Kontakt: ffbq@bad-schwartau.de


🏛️ Wichtig: Öffentliche Beratung im Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung

📅 Mittwoch, 4. Juni 2025

🕕 Beginn: 18:00 Uhr

📍 Rathaus Bad Schwartau – Thema auf der Tagesordnung