Neue Regelungen für Personalausweise und Reisepässe ab dem 1. Mai 2025!

Ab dem 1. Mai 2025 werden die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zum Bürgerbüro übermittelt.

Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen.

Zusätzlich wird es voraussichtlich ab Mai 2025 die Möglichkeit geben, im Bürgerbüro selbst Lichtbildaufnahmen zu fertigen. Die Stadt Bad Schwartau wird nach jetzigem Stand ein Gerät für das Bürgerbüro erhalten. Ein digitales Passbild, welches vor Ort erstellt wird, kostet 6 Euro pro Dokument.

Bei der gleichzeitigen Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses wird die Gebühr für das Passbild doppelt berechnet, auch wenn dasselbe Bild verwendet wird. Diese Regelung wird von der Bundesdruckerei vorgegeben und kann von der Stadt Bad Schwartau nicht geändert werden.

Gedruckte Passbilder dürfen nur noch bis zum 30. April 2025 angenommen werden.

Hintergrund für diese strenge Vorschrift ist das sogenannte Morphing. Morphing bezeichnet eine Technik, mit der Lichtbilder elektronisch manipuliert werden können, indem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen.

Durch Morphing-Manipulation ist der Pass beziehungsweise Personalausweis als Instrument zur Identitätskontrolle im Kern bedroht, sodass die bisherige Praxis, nach der antragstellende Personen ausgedruckte Lichtbilder bei der Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörde einreichen, nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Tipp für einen stressfreien Start in die Urlaubssaison 2025:
Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Familienmitglieder. So vermeiden Sie unnötigen Stress und können entspannt in die Ferien starten.