Aufgabe der Landesplanung und Regionalplanung (Raumordnung) ist es, die unterschiedlichen Nutzungen des Raums, z.B. für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung oder Natur und Umwelt aufeinander abzustimmen und mögliche Konflikte bei Flächenplanungen zu minimieren.
Instrumente der Landes- und Regionalplanung sind insbesondere
Im Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt, die für das gesamte Land einschließlich des Küstenmeers gelten. Geltender Plan ist der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, der am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten ist.
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Landesplanungsbehörde
Susanne von Zydowitz
Öffentlichkeitsarbeit und Stadtkommunikation
Telefon: 2000-2120
E-Mail: susanne.vonzydowitz@bad-schwartau.de
oder über stadtverwaltung@bad-schwartau.de