Informationen und Beratung in baurechtlichen Fragen erhalten Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bad Schwartau.
Folgenden Service bietet Ihnen die Bauaufsicht der Stadt Bad Schwartau:
• Bearbeitung von Bauvoranfragen und -anträgen sowie von Genehmigungsfreistellungen
• Zentrale Annahme und Vorprüfung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen baurechtlichen Verfahren
• Bearbeitung von Nutzungsänderungen
• Bearbeitung von Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen
• Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG
• Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastverzeichnisses
• Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
• Beratung in Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken
• Beratung in Fragen zur möglichen Nutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
• Beratung von Architekten und Ingenieuren
• Überwachung und Kontrolle von Bauvorhaben
Regelmäßige Sprechstunden der Bauaufsicht:
• Montag: 9:00 – 12:00 Uhr, 15:00 – 17:45 Uhr
• Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Zum Gesetzestext der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein.
Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar.