Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten als vorgerichtliche Schlichtungsorganisation für die streitenden Parteien völlig neutral. Sie sind gewählte und geschulte Bürgerinnen und Bürger aus der Nachbarschaft und nehmen ihre Aufgaben ehrenarmtlich wahr.
Zuständig ist jeweils die Schiedfrau oder der Schiedsmann in dessen Bezirk die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner beziehungsweise die Beschuldigte oder der Beschuldigte wohnt.
Eine Schiedsperson wird in Bad Schwartau durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt und nach der Wahl durch die Direktorin beziehungsweise den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes vereidigt.
Die Schiedsperson ist siegelführend - bekleidet also ein öffentliches Amt - und untersteht der Fachaufsicht des zuständigen Amtsgerichts. Sie ist zuständig unter anderem für Bürgerliche Rechtstreitigkeiten, aber auch für bestimmte Strafsachen.
Anträge können beim Ordnungsamt Bad Schwartau abgeholt und direkt bei den Schiedsleuten per E-Mail/per Fax eingereicht oder bei der Info im Rathaus abgegeben werden.
Schiedsmann Antrag (PDF, 29 kB)
Annette Persson-Drzewiecki
Telefon: 2000-2016
E-Mail: annette.persson@bad-schwartau.de