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„Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Leitung Raum Lübeck - Siems, Ostküstenleitung 2. BA und der 110-kV-Leitung Raum Lübeck – Siems, LH-13-183“

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Raum Lübeck - Siems, Ostküstenleitung 2. BA und der 110-kV-Leitung Raum Lübeck – Siems, LH-13-183

1) Das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) setzt den in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 14.04.2022 angekündigten Erörterungstermin auf

Mittwoch, den 18.01.2023, Beginn 10:00 Uhr
in den Media Docks, Willy-Brandt-Allee 31, 23554 Lübeck
fest.

Sollten nicht alle Tagesordnungspunkte abschließend behandelt werden können, wird die Erörterung am Donnerstag, den 19.01.2023, 10:00 Uhr, fortgeführt. Über die Fortsetzung des Termins wird am Ende des ersten Erörterungstages entschieden. Ein Hinweis dazu erfolgt am Abend des 18. Januar auf der Internetseite des AfPE (www.schleswig-holstein.de/afpe, dort Vorhaben „Ostküstenleitung 2. Bauabschnitt“).

2) Die Tagesordnung kann eine Woche vor dem Termin auf der in Nr. 1 genannten Internetseite eingesehen werden.

3) Sollte es aufgrund einer Änderung der Verordnungen rund um die COVID-19-Pandemie erforderlich werden, ein spezielles Hygienekonzept (z.B. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Zugangsbeschränkungen für nicht Geimpfte/Genesene) anzuwenden, so wird auch dieses kurzfristig vor dem Termin auf der in Nr. 1 genannten Internetseite abrufbar sein. Derzeit sind keine besonderen Vorkehrungen zu beachten, es wird allerdings auf die allgemeinen Empfehlungen des RKI hinsichtlich des Schutzes vor einer Infektion hingewiesen.

4) In dem Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden (Teilnahmeberechtigte), freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

5) Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten.

6) Ergänzende und neue Einwendungen bzw. Stellungnahmen im Erörterungstermin sind für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 140 Abs. 4 S. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -)).

7) Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

8) Der Erörterungstermin ist gem. § 140 Abs.6 i.V. mit § 135 Abs. 1 LVwG nicht öffentlich.


Kiel, 06.12.2022

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz,
Umwelt und Natur
des Landes Schleswig-Holstein
-Amt für Planfeststellung Energie-


gez. Martens

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