Da eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens derzeit außerordentlich schwierig ist und auch in Schleswig-Holstein eine weiterhin hohe Zahl an Infektionen registriert wird, sollen die Kontakte weiter reduziert werden. Die Regelungen der SARS-Cov2-BekämpfungsVO werden insoweit verschärft.
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum (-> § 2 VO)
Kernpunkt der Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sind die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum: Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens). Ausnahmen sind möglich zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Personen. So können beispielsweise zwei Haushalte die Betreuung der jeweiligen Kinder gemeinsam sicherstellen. Es sollte sich dabei möglichst jeweils um einen festen, nicht wechselnden Haushalt handeln.
Wieder Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten Da aufgrund der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko aus Risikogebieten besteht, wurde auch die Quarantäneverordnung angepasst. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen wird wieder eine Testpflicht bei der Einreise aus Risikogebieten eingeführt. Ziel dieser bundesweiten Maßnahme ist es, Einträge durch Virus-Mutationen möglichst frühzeitig zu erkennen. Reiserückkehrer können sich (kostenpflichtig) an den bestehenden Teststationen der Kassenärztlichen Vereinigung im Land testen lassen. Daraus ergeben sich für Einreisende aus Risikogebieten in die Bundesrepublik Deutschland neue Vorgaben: Neben der bereits bestehenden Absonderungsverpflichtung besteht nun zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Test muss den Anforderungen des Robert Koch-Institutes entsprechen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Sofern kein Test vor Einreise durchgeführt wurde, ist es auch möglich, sich bei der Einreise testen zu lassen. Dies kann sowohl am Ort des Grenzübertritts als auch in einem Testzentrum oder am Ort der Unterbringung geschehen. Für die Testpflicht gelten die aus der Absonderungspflicht bekannten Ausnahmen (z. B. „kleiner Grenzverkehr“).
Beide Verordnungen sind am Montag, 11. Januar 2021, in Kraft getreten – sie gelten bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021.
Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht in Bad Schwartau: Nach der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen besteht auch in Bad Schwartau Maskenpflicht - täglich von 8 - 19 Uhr. Folgende Bereiche werden daher als Maskenpflicht ausgewiesen:
Lübecker Straße, Markttwiete/Fußgängerzone, gesamter Marktplatz, in allen Passagen (Glockengang, Twiete, Marktarkaden, Rathauspassage), ZOB, Rensefelder Straße, Auguststraße / Europaplatz
Diese Allgemeinverfügung zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird analog zur Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert. Folgende Bereiche hat die Stadt jetzt noch dazu genommen:
Das Rathaus ist aufgrund des Pandemiegeschehens bis auf Weiteres wieder nur eingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein Betreten ohne vorherige Terminvereinbarung ist dann nicht mehr möglich.
Wir alle können solidarisch dazu beitragen, dass sich die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Bitte halten Sie sich konsequent an die Präventionshinweise. Beachten Sie strikt die Hygienemaßnahmen und halten Sie Abstand.
Bleiben Sie verantwortungsvoll. Bleiben Sie dran. Bleiben Sie gesund! - Dem Virus keine Chance geben. (AHA - Abstand - Hygiene - Alltagsmaske) + Lüften.
Schnell und unkompliziert online einen Termin reservieren Wir sind weiter für Sie da. Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus und damit zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bad Schwartau treten neue Regelungen ab dem 02.11.2020 für den Zutritt des Rathauses in Kraft. Das Rathaus ist weiterhin besetzt und erreichbar. Der öffentliche Zugang ist jedoch nur eingeschränkt zugänglich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per E-Mail oder Post vorzutragen. Sollte ein Besuch jedoch unumgänglich sein, werden Sie gebeten, über das Online-Terminbuchungsmodul für bestimmte Bereiche der Verwaltung einen Termin zu reservieren.
Ein Termin im Rathaus darf nur wahrgenommen werden, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten! Im Rathaus ist zwingend von den Besucherinnen und Besuchern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern einzuhalten. Falls die/der persönliche Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Rathaus nicht bekannt sein sollte, stehen unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten wie gewohnt zur Verfügung: Stadtverwaltung: 0451 2000-0, E-Mail: stadtverwaltung@bad-schwartau.de
Einschränkungen für andere öffentliche Einrichtungen und öffentliche Veranstaltungen richten sich nach den Erlassen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und den Verfügungen des Landrates des Kreises Ostholstein auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, können schriftlich gestellt werden per E-Mail an: buergertelefon-oh@kreis-oh.de
Hotline des Landes Schleswig-Holstein: 0431 79700001
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zu allgemeinen Informationen zum Coronavirus: 030 346465-100
Umfangreiche Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie hier...
Neueste Mitteilungen, Verfügungen und Pressemitteilungen
20.01.2021 - Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kreises OH über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner
Inzwischen steigt auch im Kreis Ostholstein die Zahl der Corona-Infizierten. Daher ist die Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen besonders wichtig. Empfehlungen des Fachdienstes Gesundheit
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
Das Gesundheitsministerium informiert regelmäßig über neue Entwicklungen zu SARS-CoV-2 und zur Grippe.
Der Tourismus ist einer der tragenden Säulen des Landes – knapp 10 % des Brutto-Inland-Produkts (BIP) werden durch den Tourismus erwirtschaftet.
Schleswig-Holstein hat gute Chancen, sich mit seiner außergewöhnlichen Topografie – das Land zwischen den Meeren – und seiner relativ gut ausgebauten touristischen Infrastruktur dem nationalen und internationalen Wettbewerb zu stellen. Dazu bedarf es aber eines klaren, zu Schleswig-Holstein passenden, Werteprofils:
Schleswig-Holstein … ... ist naturbezogen und bietet Harmonie und inneren Frieden, ... ist nicht exzentrisch und übermäßig hedonistisch, ... ist qualitativ hochwertig und modern.
Mit diesem Werteversprechen werden die für Schleswig-Holstein ökonomisch interessanten Zielgruppen: „Neue Familien“ mit kleinen Kindern und mittlerem bis hohem Einkommen, „Best Ager“ im Alter von 56 bis 75 Jahren sowie die Zielgruppe der „Anspruchsvollen Genießer“ angesprochen.
Neben dem natürlichen Angebot prägt die touristische Infrastruktur erheblich die Wahrnehmung und beeinflusst die Bewertung des Urlaubslandes durch die Gäste.
Kurz- und mittelfristiges Ziel ist es, die touristischen Schlüsselinfrastrukturen: Beherbergung, „Wasserkante“ und Ortsgestaltung und die in regionaler Abstimmung vorgehaltenen Angebote von Ausflugszielen und Schlechtwetteralternativen zielgruppenbezogen neu auszurichten und marktgerecht auf- und auszubauen.
Schleswig-Holstein soll sich als maritimes Urlaubs- und Erlebnisland mit Qualitätstourismus darstellen. Dazu bedarf es einer stärkeren „Inwertsetzung“ des maritimen Potentials. Dies gelingt nur, wenn die lokalen Strukturen optimiert werden und damit Ressourcen und finanzielle Mittel für die Verbesserung und Anpassung der touristischen Schlüsselinfrastrukturen freigesetzt werden.
Das Land unterstützt mit einer abgestimmten Förderpolitik gezielt diese Anpassungsprozesse. Im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft (ZPW) stehen hierfür aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 44 Mio. Euro zur Verfügung. Ergänzt werden diese Mittel durch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und Landesmittel.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).