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Bautechniker 

Bei der Stadt Bad Schwartau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
die Stelle

eines Bautechnikers (m/w/d) im Tiefbau oder Straßenbaumeisters (m/w/d)
bzw. einer Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik (m/w/d)
(EG 9a TVöD)
im Bauamt neu zu besetzen.

Gesucht wird eine engagierte, kommunikative Persönlichkeit mit fundierten, in der Praxis erworbenen Kenntnissen in den Bereichen Leistungen für die Unterhaltung von öffentlichen Straßen, Neueinrichtung und Unterhaltung von Signal- und Straßenbeleuchtungsanlegen, Genehmigung und Abnahme von Aufgrabungsarbeiten, Straßenreinigung und Winterdienst sowie Vergaberecht.

Eine Änderung der Organisation und der Aufgabenzuschnitte bleibt vorbehalten.

Erwartet wird selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten in Theorie und Praxis, kompetentes und sicheres Auftreten im Umgang mit Baufirmen und Bürgern. Kenntnisse im Umgang mit Computer und moderner Kommunikationstechnik sind erwünscht.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 a TVöD. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,0 Stunden. Es wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart.

Im Sinne beruflicher Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Stadt Bad Schwartau verfügt über ein Betriebliches Gesundheitsmanagement.

Die üblichen Bewerbungsunterlagen mit Nachweisen über den Bildungsweg und die bisherigen Tätigkeiten sind bis zum 28. Februar 2020 zu senden an den

Stadt Bad Schwartau
Der Bürgermeister
Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
Sachgebiet Personalwesen und Organisation
Markt 15, 23611 Bad Schwartau

Für nähere Auskunft steht Ihnen Herr Sablowski als Bauamtsleiter, Tel.: 0451 2000-2600 sowie Herr Böttcher vom Sachgebiet Personalwesen und Organisation, Tel.: 0451 2000-2021 zur Verfügung.

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.