Sperrung der Fußgängerbrücke „Am Flinthang“ ab 01.09.2026

Fußgängerbrücke wird vorübergehend gesperrt

Die Stadt Bad Schwartau sperrt die Fußgängerbrücke Am Flinthang ab dem 1. September 2026 bis auf Weiteres für den öffentlichen Verkehr. Grund sind Schäden an der Holzkonstruktion, die im Rahmen einer Besichtigung des Bauwerks festgestellt wurden.
Bei der Überprüfung der Brücke wurden insbesondere an tragenden Holzbauteilen sichtbare Schäden festgestellt. Aufgrund des vorgefundenen Bauwerkszustandes kann derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Dauerhaftigkeit und Standsicherheit der Konstruktion beeinträchtigt sind.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit und im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht wird die Stadt die Brücke daher vorsorglich sperren. Die Sperrung dient dem Schutz aller Nutzerinnen und Nutzer und soll mögliche Gefährdungen infolge des festgestellten Schadensbildes ausschließen.
Die Fußgängerbrücke ist Bestandteil einer wichtigen Wegeverbindung im Bereich Am Flinthang. Der Stadt ist daher bewusst, dass die Sperrung für Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einschränkungen und Umwegen verbunden ist.
Der Zustand des Bauwerks wird derzeit weiter fachlich bewertet. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Stadt prüfen, welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, um die Wegeverbindung an dieser Stelle künftig wieder sicher zur Verfügung stellen zu können.
Über das weitere Vorgehen und die Dauer der Sperrung wird die Stadt informieren, sobald hierzu belastbare Erkenntnisse vorliegen.
Die Stadt Bad Schwartau bittet um Verständnis für die aus Sicherheitsgründen notwendige Maßnahme.