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vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
[Nr.99107023017003 ]

Leistungsbeschreibung

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag. Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
  • Nachweis der eingetretenen Änderung.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Fachlich freigegeben am

15.01.2021

Die Gleichstellungsstelle

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Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.