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Wohngeld Änderung
[Nr.99107023011000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,

  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder

  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,

  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende  Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),

Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Fachlich freigegeben durch

BMUB

Fachlich freigegeben am

15.12.2017

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.