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Wahlhelfer
[Nr.99128008021000 ]

Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer/innen sind wahlberechtigte Bürger/innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in und Beisitzer/innen die Wahlhandlung leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeindewahlbehörde beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.