Wenn Sie in Deutschland ansässigen Personen Schusswaffen oder Munition überlassen, müssen Sie dies der für die Erwerberin/den Erwerber zuständigen Behörde anzeigen.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent) zur Verfügung.
In der Anzeige sind anzugeben:
Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben.
Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent) zur Verfügung.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.