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Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
[Nr.99108013005000 ]

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) einzuholen.

Sofern Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, kann neben der Erlaubnis für die Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung erforderlich werden.

Gegebenenfalls sind auch Richtlinien des Ortsrechts (kommunale Satzungen) zu berücksichtigen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreis oder Bundesverwaltung (Straßenbaubehörde).

Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bau- oder Ordnungsamt) in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Zuständig

Amtsleiter Dennis Wiese
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2314
Fax: 0451 2000-2020
bettina.brandt@bad-schwartau.de
Raum: E6
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Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit
Markt 15
23611 Bad Schwartau
Karte anzeigen

Telefon: 0451 2000-2313
Fax: 0451 2000-2020
marina.germer@bad-schwartau.de
Raum: E6
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Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.