Hilfsnavigation

MENÜ

Was erledige ich wo? Der ZuFiSH

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
[Nr.99108018137003 ]

Leistungsbeschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Zuständig

Markt 15
23611 Bad Schwartau
Karte anzeigen

Kontakt

Bauamt
Tiefbau
Markt 15
23611 Bad Schwartau
Karte anzeigen

Telefon: 0451 2000-2613
Fax: 0451 2000-2020
bernhard.schmidt@bad-schwartau.de
Raum: 309
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.