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Steuerberaterin/Steuerberater – Anerkennung von Berufsqualifikationen
[Nr.99150057037000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

WiMi

Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.