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Schülerbeförderung: Fahrtkosten
[Nr.99088011039000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.

Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.

Schülerbeförderungskosten

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).

Rechtsgrundlage

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

Was sollte ich noch wissen?

Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

Zuständig

Amtsleiter Timo Michaelsen
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Amt für Bildung, Sport, Soziales und Kultur
Schulangelegenheiten
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2411
Fax: 0451 2000-2020
sandra.deising@bad-schwartau.de
Raum: E13
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Amt für Bildung, Sport, Soziales und Kultur
Schulangelegenheiten
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2412
Fax: 0451 2000-2020
beate.protz@bad-schwartau.de
Raum: E16
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Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.