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Sammeln von Orden und Ehrenzeichen

Leistungsbeschreibung

Orden und Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • § 14 Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG).

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Ein Antrag kann formlos gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Orden und Ehrenzeichen dürfen nur gegen Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Besitzurkunde, Sammelerlaubnis) überlassen beziehungsweise erworben werden.
Dies gilt nicht für Orden, die vor dem 08. Mai 1945 verliehen wurden.

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.