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Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
[Nr.99108012005002 ]

Leistungsbeschreibung

Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

An wen muss ich mich wenden?

An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • §§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • §§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Was sollte ich noch wissen?

Für Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten sind die jeweiligen Gemeinde-, Amts-, oder Stadtverwaltungen zuständig.

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.