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Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
[Nr.99008001012009 ]

Leistungsbeschreibung

Vor Vollendung des 16. Lebensjahres eines Kindes können sorgeberechtigte Personen einen Personalausweis alternativ zum Kinderreisepass oder Reisepass für das Kind beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild),
  • Geburtsurkunde,
  • sofern vorhanden, den alten Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass,
  • Personalausweis oder Reisepass beider Eltern.

Welche Gebühren fallen an?

22,80 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Bearbeitungsdauer (einschließlich Herstellung durch die Bundesdruckerei GmbH) beträgt rund 4 Wochen.
  • Personalausweise für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden für eine Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
  • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.