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Hunde: anmelden / abmelden
[Nr.99110009014000 ]

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständig

Amtsleiterin Mandy Treetzen
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
Steuern, Gebühren
Markt 15
23611 Bad Schwartau
Karte anzeigen

Telefon: 0451 2000-2041
Fax: 0451 2000-2020
matthias.franke@bad-schwartau.de
Raum: 209
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Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.