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Grundschule: Übergang in weiterführende Schule ("Orientierungsstufe")
[Nr.99088008018000 ]

Leistungsbeschreibung

Ihr Kind besucht die vierte Klasse der Grundschule. Sie müssen nach Erhalt des Entwicklungsberichtes wählen, welche Schule Ihre Tochter beziehungsweise Ihr Sohn zukünftig besuchen soll.
Schleswig-Holstein bietet die Möglichkeit zum Besuch einer Gemeinschaftsschule oder eines Gymnasiums.
In den Gymnasien sind die Jahrgangsstufen 5 und 6 als Orientierungsstufe gestaltet. Ziel der Orientierungsstufe ist es, die Kinder zu fördern und zu fordern und zu ermitteln, ob die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten kann.
Gemeinschaftsschulen haben keine Orientierungsstufe - diese Schulen sind geprägt von längerem gemeinsamen Lernen und individueller Förderung. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden und auch über die Jahrgangsstufe 6 hinaus weitgehend gemeinsam unterrichtet werden.

Rechtsgrundlage

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO),
  • Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym).

Was sollte ich noch wissen?

Jährlich erscheint eine aktualisierte Informationsbroschüre „Welche Schule für mein Kind“, die an alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 verteilt wird.

Zuständig

Amtsleiter Timo Michaelsen
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Amt für Bildung, Sport, Soziales und Kultur
Schulangelegenheiten
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2411
Fax: 0451 2000-2020
sandra.deising@bad-schwartau.de
Raum: E13
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Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.