Sie beantragen bei der oberen Fischereibehörde, dass Ihr selbständiges Fischereirecht in das Fischereibuch eingetragen wird. Sie erhalten vom Amt einen offiziellen, gesiegelten Bescheid über die Eintragung. Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern. Das Fischereibuch dient demnach zusätzlich als zentrales Auskunftsregister.
Nachdem die Zahlung von Ihnen getätigt wurde und bei der Behörde eingegangen ist, wird Ihr Vorgang abgelegt
Die obere Fischereibehörde beim
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) Abteilung Fischerei Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek
Telefon: 04347/704-0 Sekretariat der Abteilung: Tel. 04347 704-311 https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html |
Sie sind im Besitz eines selbstständigen Fischereirechtes oder im Besitz eines Gewässergrundstückes.
Unterlagen können Eigentumsnachweise wie Grundbucheinträge des Gewässergrundstücks oder Weiterveräußerungsnachweise wie Pachtverträge sein
Sie beantragen bei der oberen Fischereibehörde, dass Ihr selbständiges Fischereirecht in das Fischereibuch eingetragen wird. Sie erhalten vom Amt einen offiziellen, gesiegelten Bescheid über die Eintragung. Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern. Das Fischereibuch dient demnach zusätzlich als zentrales Auskunftsregister. |
Selbständiges Fischereirecht
Fischereibuch
Übertragung und Verkauf von Fischereirechten
Fischereibuch, Auskunftserteilung
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Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.