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Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung
[Nr.99023005012000 ]

Leistungsbeschreibung

Gemäß der EU-Richtlinie 2018/645 wird ab dem 25.Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt, der den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ersetzen wird. Die nach Landesrecht zuständige Behörde stellt auf Antrag einen Fahrerqualifizierungsnachweis aus, wenn der Fahrer nachweislich grundqualifiziert ist oder als grundqualifiziert gilt.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung durch den Kunden wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Bundesdruckerei bestellt und an den Kunden verschickt.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Voraussetzungen

Die nach Landesrecht zuständige Behörde stellt auf Antrag einen Fahrerqualifizierungsnachweis aus, wenn der Fahrer nachweislich grundqualifiziert ist oder als grundqualifiziert gilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. ein amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt,
  2. ein Lichtbild, das die Anforderungen der Anlage 8 der Passverordnung erfüllt,
  3. ein gültiger Führerschein, in dem die für die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vermerkt ist,
  4. ein amtlicher Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der Bundesrepublik Deutschland, eine in der Bundesrepublik Deutschland erteilte Arbeitsgenehmigung-EU oder einen Aufenthaltstitel, der erkennen lässt, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist (§ 4a Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes),
  5. Nachweis über die Qualifikation (zum Beispiel Ausbildungsabschluss oder Grundqualifikation oder 35 Unterrichtseinheiten Weiterbildung) und
  6. sofern andere abgeschlossene spezielle Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen gemäß § 2 Absatz 5 oder § 4 Absatz 4 BKrFQV angerechnet werden sollen und diesbezüglich noch kein Eintrag in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfolgt ist, ein rechtlich vorgeschriebener Nachweis über den Abschluss der jeweiligen Maßnahme.

Welche Gebühren fallen an?

Hinweis: nur EC-Kartenzahlung ist möglich.

  • Gebühr: 27,50 - 37,30 Euro
    abhängig von der Art des Antrages und der Bestellung

Welche Fristen muss ich beachten?

Der FQN muss alle 5 Jahre erneuert werden.

Bearbeitungsdauer

Die Vearbeitungsdauer beträgt  max. 10 Arbeitstage ab Antragstellung.

Was sollte ich noch wissen?

Was passiert bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Änderung des Fahrerqualifizierungsnachweises?

Bei Änderungen der den Angaben auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis zugrunde liegenden Tatsachen ist auf Antrag ein neuer auszustellen. Der alte Nachweis ist der Behörde zurückzugeben.

Wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis wegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines vorhandenen Fahrerqualifizierungsnachweises beantragt, sind der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:

1.    bei Verlust eine schriftliche Erklärung über den Verlust

2.    bei Diebstahl der Nachweis einer Anzeige

3.    bei Beschädigung des zu erneuernden Fahrerqualifizierungsnachweises.

Fachlich freigegeben am

08.11.2021

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Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.