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Internationalen Führerschein beantragen
[Nr.99108049012002 ]

Leistungsbeschreibung

Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
  •  ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Rechtsgrundlage

§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

Was sollte ich noch wissen?

Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
  • Vollendung des 18. Lebensjahres

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

17.09.2020

Zuständig

Amtsleiter Dennis Wiese
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2332
Raum: E 27
Fax: 0451 2000-2020
sebastian.peschke@bad-schwartau.de
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Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2333
Fax: 0451 2000-2020
stefan.kuschewitz@bad-schwartau.de
Raum: E26
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Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2331
Fax: 0451 2000-2020
andrea.leihe@bad-schwartau.de
Raum: E25
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Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.