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Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Schleswig-Holstein 2014-2020
[Nr.99148025027000 ]

Leistungsbeschreibung

Am 1. Januar 2014 hat die neue EU-Strukturfondsperiode begonnen. Durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden europaweit Programme finanziert, mit denen die „Europa-2020-Strategie“ der Europäischen Union für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum umgesetzt werden soll.

Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden im Zeitraum 2014-2020 rund 271 Millionen Euro für Projektförderungen in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen. Schwerpunkte der schleswig-holsteinischen EFRE-Strategie sind zielgerichtete Investitionen in eine wachstumsorientierte und nachhaltige Infrastruktur sowie in Vorhaben mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung.

Die EFRE-Mittel werden eingesetzt, um

  • die regionalen Innovationspotenziale zu stärken,
  • eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Wirtschaftsstruktur zu entwickeln,
  • die Energiewende und den Aufbau umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen zu unterstützen und
  • die nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen zu fördern.

Der EFRE in Schleswig-Holstein enthält in der Förderperiode 2014-2020 als ein innovatives Element die sogenannten Integrierten Territorialen Investitionen „Tourismus- und Energie-kompetenzregion Westküste“ (ITI Westküste). Das dafür vorgesehene Volumen in Höhe von 30 Millionen Euro soll im Rahmen eines zweitstufigen Wettbewerbsverfahrens der Westküste für die Leitthemen „ressourcenschonender Tourismus“ und „erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ zugutekommen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da je nach Einzelfall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Derzeit muss nur das Ende der Frist für die Zuschussfähigkeit (31. Dezember 2023) beachtet werden.

Ausschlaggebend für die „ITI Westküste“ und weitere Wettbewerbsverfahren sind die Einhaltung der Fristen für die einzureichenden Wettbewerbsbeiträge und –unterlagen (siehe jeweilige Wettbewerbsausschreibung).

Rechtsgrundlage

Für die Förderung mit EFRE-Mitteln sind eine Reihe von Verordnungen, Leitlinien, Regelun-gen hinsichtlich der Zuschussfähigkeit, Förderrichtlinien, Wettbewerbsausschreibungen und nicht zuletzt das genehmigte Operationelle Programm EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 (OP EFRE) zu beachten. Das OP EFRE ist am 11. September 2014 als bundesweit erstes Programm von der EU-Kommission genehmigt worden.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung ist formgebunden.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder bei den vom Wirtschaftsministerium beauftragten Dienstleistern (Investitionsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung- und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.