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Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
[Nr.99031011261000 ]

Leistungsbeschreibung

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und To-desfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.

Verfahrensablauf

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zeitnah zum Ereignis (unverzüglich)

Rechtsgrundlage

§18 Absatz 1 der GefStoffV

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

12.05.2022

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.