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Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen
[Nr.99031013016001 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Hierbei kann es sich beispielsweise um Lehrgänge für die Durchführung von Begasungen oder auch zur Verwendung von Biozid-Produkten handeln, die im Hygienebereich, als Schädlingsbekämpfungsmittel oder als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen eingesetzt werden.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Sachkunde an Gefahrstoffverordnung § 15c Abs. 3 i. V. m. An-hang I, Nr. 4.4 Absatz 3 Satz 2 
  • Fachlich qualifiziertes Lehrpersonal

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs. Diese Unterlagen sollten zudem folgendes beinhalten:
    • Lehrgangsprogramm o Lehrgangsinhalte
    • Referenten und deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
    • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
    • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
    • Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (z.B. Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).

Welche Gebühren fallen an?

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

Rechtsgrundlage

§15c Absatz 3 i.V.m. Anhang I Nr. 4.4 Absatz 1 Satz 2 der GefStoffV

Rechtsbehelf

Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

25.05.2022

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