In Schleswig-Holstein können Menschen mit Behinderungen in allen Fragen, die ihre Behinderung betreffen, Beratung erhalten. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung als übergreifenden, unabhängigen Ansprechpartner wenden, der in Grundsatzfragen Auskünfte erteilt.
Neben der Beratung, bei denen Einzelpersonen konkrete Unterstützung erhalten, ist der Landesbeauftragte auch für die Beratung der Landesregierung und den Landtag in Fragen zum Thema Behinderung zuständig. Des Weiteren arbeitet er mit Vereinen, Verbänden und kommunalen Vertretungen der Menschen mit Behinderung zusammen.
Klären Sie ggf. mit dem Landesbeauftragten vorab, ob und welche Unterlagen benötigt werden.
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG).
In Abgrenzung zum Aufgabenbereich der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten werden Einzelfälle nur dann bearbeitet, wenn keine Verwaltungsakte berührt sind, Grundsatzangelegenheiten vorliegen oder Zuständigkeiten unklar sind.
Nicht tätig wird der Landesbeauftragte immer dann, wenn der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder des Schleswig-Holsteinischen Landtages bereits mit der Angelegenheit befasst ist.
Ebenfalls wird der Landesbeauftragte in Widerspruchsverfahren gegenüber Verwaltungen nicht tätig. Er überprüft weder Gerichtsentscheidungen noch nimmt er eine Vertretung vor Gericht wahr.
Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.