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Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen für Zahnärzte

Leistungsbeschreibung

Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag – Anerkennung der Weiterbildung und Zulassung zur Prüfung – ist an die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Westring 496, 24106 Kiel zu richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Unterlagen sind in der Weiterbildungsordnung (Satzung) der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 5. Januar 2015 in § 14 (1) gelistet.

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Prüfgebühr in Höhe von 300,00 € an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Weiterbildung umfasst mindestens 3 fachspezifische Jahre auf Vollzeitbasis und muss innerhalb eines Zeitraumes von 8 Jahren abgeschlossen werden.

  1. Zusätzlich gelten für das Fachgebiet Oralchirurgie:

 

Mindestens ein Jahr der Weiterbildung muss in einer Weiterbildungsstätte mit stationärer Anbindung oder klinischem Bezug abgeleistet werden.

Praktische Weiterbildungszeiten auf Vollzeitbasis an einer Weiterbildungsstätte müssen mindestens 3 Monate umfassen.

 

  1. Zusätzlich gelten für das Fachgebiet Kieferorthopädie:

 

Von der dreijährigen fachspezifischen Weiterbildungszeit müssen zwei Jahre ohne Unterbrechung an einer Weiterbildungsstätte abgeleistet werden. Mindestens ein Jahr der fachspezifischen Weiterbildungszeit muss unter fachlicher, wissenschaftlich-verantwortlicher Leitung einer universitären Einrichtung erfolgen. Dies beinhaltet sowohl die praktischen Aktivitäten als auch die theoretischen Inhalte.

Praktische Weiterbildungszeiten auf Vollzeitbasis an einer Weiterbildungsstätte müssen mindestens 12 Monate umfassen.

Rechtsgrundlage

Weiterbildungsordnung (Satzung) der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 5. Januar 2015

Anträge / Formulare

Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Zahnärztekammer www.zaek-sh.de, Rubrik „Praxisservice“, Unterrubrik „Weiterbildung“ hinterlegt.

Was sollte ich noch wissen?

Vor Beginn der Weiterbildung ist ein allgemeinzahnärztliches Jahr abzuleisten.

Bemerkungen

Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen:

Für Informationen über die Weiterbildung und Prüfung auf diesem Fachgebiet wird auf die „Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen“ des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen.

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.