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Aalfang Jahresmeldung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag schriftlich aufzeichnen.

In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie sie an die obere Fischereibehörde.

Verfahrensablauf

Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Ggfs. werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.

Voraussetzungen

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der Fischereibehörde vorgegebenen Muster vornehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aufzeichnungen über Aalfang des betreffenden Kalenderjahres gemäß Muster der oberen Fischereibehörde

Ggfs. Beleg nach § 5 Abs. 2 AalVO

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden.

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Downloads/Aal_Jahresmeldung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.