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Die Stadtjäger informieren über die Geflügelpest:

Strategien zur Vermeidung einer Übertragung der hochansteckenden Geflügelpest

In Schleswig-Holstein gibt es viele Funde toter Wild- und Wasservögel, die sich mit der Geflügelpest infiziert hatten. 

Durch Einhalten verschiedener Verhaltensregeln kann es gelingen, diese Krankheit in den Griff zu bekommen.

1. Wer steckt sich an?

Es handelt sich um eine Vogelkrankheit. Die Viren werden in erste Linie von infizierten Vögeln auf andere Vögel übertragen. Säugetiere, also auch Haustiere, können sich nur in seltenen Fällen infizieren und erkranken. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Übertragung auf den Menschen als unwahrscheinlich anzusehen.

2. Wie ist der Krankheitsverlauf?

Je nach Virustyp kommt es bei den betroffenen Vögeln zu leichten, schweren oder auch tödlichen Erkrankungen. Erkrankte Vögel machen einen apathischen Eindruck und haben bei schwerem Verlauf Atemnot.

3. Was ist beim Auffinden von toten Vögeln zu tun?

Handelt es sich um einen toten Wasservogel, Wild- oder Greifvogel fassen Sie den Vogel nicht an, sondern informieren das Ordnungsamt (Tel.: 0451 2000-2312/-2300). Das Ordnungsamt entscheidet, wer den toten Vogel abholt und ob er ggf. zur Untersuchung in ein Labor gebracht wird.

Handelt es sich um einen toten Singvogel oder einen anderen kleineren Vogel, können Sie diesen selbst mit geeignetem Schutz (Einmalhandschuhe und Nasen-Mund-Schutz) von Hand oder mit einer Schaufel in eine Plastiktüte legen. Anschließend rufen Sie das Ordnungsamt (Tel.: 0451 2000-2312/-2300) an, das dann entscheidet, auf welche Weise der tote Vogel entsorgt werden soll.

4. Welche Handlungen sind erforderlich, wenn tote oder kranke Vögel berührt wurden oder auch Vogelkot angefasst wurde?

Reinigen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife und waschen Sie verschmutzte Kleidung in der Maschine. Bei Grippesymptomen suchen Sie bitte den Arzt auf.

5. Was ist sonst noch zu beachten?

Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist das Risiko einer Verbreitung des Virus flächendeckend und das ganze Jahr über als hoch einzustufen. Jeder Kontakt zu Wildvögeln oder zu Teilen von Wildvögeln, wie z.B. ihren Federn oder ihren Ausscheidungen, ist zu vermeiden.


Deshalb sollten auch die Hunde im gesamten Stadtgebiet (mit Ausnahme der ausgewiesenen Hunde-Freilaufflächen) an der Leine geführt werden.

Kontakt

Stellv. Amtsleiter
Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit
Markt 15
23611 Bad Schwartau

Telefon: 0451 2000-2312
Fax: 0451 2000-2020
E-Mail schreiben
Raum: E4

Telefon: 0151 26942795 (Herr Scharf)
Telefon: 0151 54236114(Herr Rasmus Fink)
Telefon:  0173 2106285(Herr Bälder)

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.