Hilfsnavigation

MENÜ

Ehemaliges Amtsgericht demnächst im neuen Look

Bald erstrahlt das Amtsgerichtsgebäude im edlen Ocker-Ton

Die Schwartauer Bürgerinnen und Bürger dürfen sich schon bald an einen neuen Anblick ihres stadtzentralen Wahrzeichens gewöhnen.

Bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses (20.06.2022) wurde darüber informiert, dass das Landesamt für Denkmalpflege fordert, die Fassade des Amtsgerichtsgebäudes dem historischen Zustand aus den 1910er Jahren wieder anzugleichen. Kristina Schelinski, Restauratorin des Landesamtes, erklärte bei der Auswahl des zukünftigen Farbtones vor Ort die dafür notwendige Kontrastumkehr in der Farbgebung. Ein historisches Foto des Gebäudes zeigt eine dunkle Fassade mit hellen Fenstersimsen, aktuell ist es genau umgekehrt. Der historische Fassadenputz wurde in den 90er Jahren mit einem hellen Farbton so überarbeitet, dass vom alten Putz nichts mehr übrig blieb.

Ziel ist es nun, das historische Farbkonzept im Zuge der Restauration wieder umzusetzen. Bei der Farbauswahl für die ca. 800m² große Fassadenfläche orientierte man sich an den damals zeitgemäßen Farbtönen größerer herrschaftlicher Gebäude. Diese trugen meist einen ockerfarbigen durchgefärbten Putz. Auch die bunten Farben des Fruchtgehänges über der Eingangstür sind nicht historisch. Sie werden wieder steinfarbig oder wie man fachmännisch sagt „steinsichtig“.

Bei einem Vor-Ort-Termin mit der zuständigen Projekt-Restauratorin, der Restauratorin des Landesamtes für Denkmalpflege sowie mit Vertretern des Bauamtes und des Architekturbüros wurde nun der dunkle von zwei Ockerfarbtönen, die zur Auswahl standen, als zukünftige Fassadenfarbe ausgewählt.

Begonnen wird mit der Westfassade, die bereits Ende August ihren neuen Anstrich erhalten und anschließend abgerüstet wird. Das gesamte Amtsgerichtsgebäude soll dann spätestens vor Sommerbeginn 2023 in neuem ockerfarbigem Antlitz erstrahlen.

Großes Bild anzeigen
Visualisierung mit neuer Farbe
Großes Bild anzeigen
Farbton-Auswahl
Großes Bild anzeigen
gewählter Farbton
Großes Bild anzeigen
Fruchtgehänge über der Eingangstür

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.