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Übernahme von Verhütungsmittelkosten

Der Kreistag hat  Ende 2017 das Projekt „Übernahme von Verhütungsmittelkosten“ beschlossen. Es wurden dafür 25.000,- € zur Verfügung gestellt.

Nachdem ein Kooperationsvertrag mit den Schwangerenberatungsstellen abgeschlossen wurde, ist das Projekt am 1. März 2018 gestartet.
Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, haben jetzt die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln oder für die Durchführung einer Sterilisation (Frau) oder Vasektomie (Mann) bei den Schwangerenberatungsstellen (Adressen siehe Flyer) zu stellen.

Der Verhütungsmittelfond ist zunächst für ein Jahr aufgelegt worden.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass

  • ein aktueller Leistungsbescheid vorliegt, z.B. über Leistungen nach SGB II, SGB XII, BAföG/BAB, § 6a BKGG, WoGG, AsylbLG und
  • die Person im Kreis Ostholstein gemeldet und älter als 20 Jahre ist (AsylbLG älter als 18 J.)

Auf Grundlage eines ärztlichen Rezeptes/Kostenvoranschlages erhalten die Antragsteller*innen dann eine Kostenübernahmeerklärung.

Ärztinnen und Ärzte bzw. Apotheken stellen ihre Rechnung dann an die Schwangerenberatungsstellen.

Ein Flyer in Deutsch und Arabisch ist beigefügt. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kreis-oh.de/gleichstellungsbeauftragte

Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten befindet sich derzeit in der Ausschreibung.

Sprechstunde nach Vereinbarung

Die Gleichstellungsstelle

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Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.