„Es ist ein grundlegender Irrtum bei Gleichberechtigung von der Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die die Andersartigkeit anerkennt.“
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz.Dieser Satz in unserem Grundgesetz wurde von den engagierten und mutigen Frauen Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel nach langen, heftigen Diskussionen am 18. Januar 1949 ins Grundgesetz gebracht. Unterstützt wurden die vier Frauen von einem breiten öffentlichen Protest. Eine Fülle an Protestbriefen, Stellungnahmen, Resolutionen „überflutete“ die Mitglieder des Parlamentarischen Rates. Die Durchsetzung dieser verfassungsrechtlichen Verankerung des Gleichberechtigungs-grundsatzes war ein echter Meilenstein. Umgesetzt war die Gleichberechtigung damit aber noch nicht.
Elisabeth Selbert (1896-1986), eine der sogenannten „Mütter des Grundgesetzes“, war eine beeindruckende Persönlichkeit, die als junges Mädchen sehr gut in der Schule war, aber wie alle Mädchen damals die Schule beenden musste ohne einen Abschluss zu erhalten. Sie arbeitete, heiratete, bekam zwei Kinder – und machte kurz darauf ihren Abitur-Abschluss, um dann in den 20er Jahren Jura zu studieren. Zu dieser Zeit mehr als erstaunlich, was sie erreichte. Später wird sie Abgeordnete für die SPD. Bildung, Geschlechtergerechtigkeit (die Förderung aller Begabten unabhängig ob weiblich oder männlich) und soziales Engagement - diese Themen lagen ihr am Herzen. Eine würdige Namensgeberin für unserer Gemeinschaftsschule in unserem Bad Schwartau!
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.