Die Feste Fehmarnbeltquerung (FFBQ) ist ein bedeutendes Infrastrukturprojekt, das Deutschland und Dänemark verbinden wird. Es ist Teil der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) und soll den Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union stärken.
Hintergrund
2008 unterzeichneten Deutschland und Dänemark einen Staatsvertrag über die FFBQ. Dänemark übernimmt dabei die Errichtung und den Betrieb der Querung, während Deutschland für den Ausbau der Hinterlandanbindung auf deutscher Seite verantwortlich ist.
Planungsstand
Tunnelbau:
Das Planfeststellungsverfahren für den Tunnelbau zwischen Fehmarn und Dänemark wurde durchgeführt.
Hinterlandanbindung:
Das Land Schleswig-Holstein hat als Ordnungsbehörde ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt, um die Auswirkungen verschiedener Trassenvarianten zu untersuchen. Das Ergebnis des ROV ist eine zukünftige Trasse, die alle größeren Ortslagen umfährt, aber nicht Bad Schwartau. Hier soll die Trasse quer durch das Stadtgebiet verlaufen.
Auswirkungen auf Bad Schwartau
Die Stadt Bad Schwartau wird von der Hinterlandanbindung betroffen sein. Hauptanliegen sind für uns als Stadt und für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger:
• Der Lärmschutz
• Der Erschütterungsschutz
• Die Erhaltung des Schwartauer Waldes
• Die Regelung der Bahnübergänge
• Die Vermeidung einer weiteren Zerschneidung der Ortslage
• Die veränderte Verkehrsführung durch Wohngebiete
• Die Stadtentwicklung
Bad Schwartau verfügt über bedeutende Waldgebiete, die entscheidend zum lokalen Mikroklima beitragen. Der Riesebusch, ein ausgedehnter Wald, der sich vom Fluss Schwartau in Richtung Ratekau erstreckt, spielt dabei eine zentrale Rolle. Dieser Wald, zusammen mit den Schwartauer Wiesen, dem Kurpark und dem Waldgebiet "Mönchkamp"/Geibelwald, hat eine wichtige Erholungsfunktion für die Stadt und ihre Bewohner.
Die geplante Bahntrasse würde durch Teile dieser Waldgebiete verlaufen.
Besonders besorgniserregend ist die potenzielle Fällung alter, ökologisch wertvoller Bäume. Einige dieser betroffenen Bäume sind bis zu 250 Jahre alt und bieten wichtige Kleinstlebensräume für eine Vielzahl von Arten. Diese alten Bäume spielen eine entscheidende Rolle für das Mikroklima, indem sie Schatten spenden, Feuchtigkeit speichern und die Luftqualität verbessern. Nach ersten Schätzungen wird dies etwa 11 Hektar und etwa 4.500 Bäume betreffen.
Die Stadtverwaltung setzt sich aktiv für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ein und steht im engen Dialog mit den zuständigen Behörden.
Bürgerbeteiligung
Die Stadt Bad Schwartau legt großen Wert auf Transparenz und Bürgerbeteiligung. Informationsveranstaltungen werden regelmäßig durchgeführt, um die Bevölkerung über den aktuellen Stand zu informieren und Fragen zu beantworten.
Ausblick
Das Projekt befindet sich noch in der Planungsphase. Die Stadt Bad Schwartau versichert, dass sie alles in ihrer Macht Stehende unternehmen wird, um die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend zu schützen und die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. Dies umfasst Maßnahmen zur Erhaltung des lokalen Mikroklimas und zum Schutz der Waldgebiete, die für die Lebensqualität in Bad Schwartau von großer Bedeutung sind.
Insbesondere setzt sich die Stadt Bad Schwartau für die alternative X-Trasse ein, bei der nicht nur Bad Schwartau am geringsten beeinträchtigt wird.
Die Stadtverwaltung setzt sich aktiv ein, um bestmögliche Lösungen für Lärmschutz, Erschütterungsminderung und den Erhalt des Mikroklimas zu erarbeiten und umzusetzen.
Dabei wird besonderes Augenmerk auf den Schutz der alten Baumbestände und die Minimierung der Eingriffe in die Waldgebiete gelegt.
1. Sitzungen
2. Allgemeine Infos
3. FAQs
4. Historie
12.09.2024
Sondersitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung zur Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ)
Beraten und beschlossen wurden die Einwendungen der Stadt Bad Schwartau gegen die ausgelegte Planung des Bauvorhabens „Hinterlandanbindung FFBQ“ zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) Lübeck.
Bis einschließlich 19. September 2024 können Privatpersonen, Betroffene und Träger öffentlicher Belange Einwände oder Stellungnahmen für den Abschnitt Lübeck schriftlich an das Eisenbahn-Bundesamt abgeben:
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Hamburg/Schwerin
Pestalozzistraße 1
19053 Schwerin
In der Ausschusssitzung werden die Auswirkungen der für den PFA Lübeck vorgesehenen Baumaßnahmen vorgestellt und die Einwendungen der Stadt erläutert. Insbesondere die Nichtberücksichtigung eines gesetzlich vorgesehenen dritten Gleises zwischen Lübeck und Bad Schwartau führt zu einem erhöhten Güterverkehr von bis zu 35 Güterzügen in der Nacht. Erhebliche Immissionen durch Lärm, sekundären Luftschall und Erschütterungen sind dadurch zu erwarten.
Den genauen Wortlaut aller Einwendungen der Stadt Bad Schwartau finden Sie in der öffentlichen Beschlussvorlage unter:
Die Bekanntmachung
„Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Hamburg - Lübeck - Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, Planfeststellungsabschnitt Lübeck"
vom Eisenbahn-Bundesamt, u.a. mit den Hinweisen zu möglichen Einwendungen unter:
Allgemeine Informationen über den geplanten Streckenabschnitt Lübeck unter:
https://www.anbindung-fbq.de/streckenabschnitte/luebeck.html
03.07.2024/ 03.06.2024
Stadtverordnetenversammlung/ Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
Beraten und beschlossen wurde die Forderung der Stadt Bad Schwartau, dass im Zuge der Planungen zur Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung eine erneute Untersuchung möglicher Trassenvarianten im Planungsabschnitt 1 durchgeführt wird. In die Variantenuntersuchung ist insbesondere die X-Variante (Umfahrung der Ortslage Bad Schwartau über Dänischburg) einzubeziehen.
Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2024 in der Niederschrift unter:
Beschlussvorlage:
Wissenschaftliches Gutachten Dr. jur. Storost, 01.05.2024:
Gutachten Dr. Storost (PDF, 335 kB)
Prüfung der Vorzugswürdigkeit der von der Vorhabenträgerin vorgesehenen Ausführungsvariante (3,2 m Variante)
im Vergleich zu
der von der Stadt im Raumordnungsverfahren geforderten Variante mit
Umfahrung der Ortslage über Dänischburg (X-Variante):
Prüfung der Vorzugswürdigkeit (PDF, 1.8 MB)
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung vom 03.06.2024:
https://www.bad-schwartau.sitzung-online.de/public/to010?SILFDNR=1000464&refresh=false
Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung:
1. Was will die Stadt gegen diese städtebauliche Katastrophe für Bad Schwartau unternehmen? Welche Maßnahmen und Schritte sind geplant, um im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens eine bessere Lösung für Bad Schwartau zu erreichen?
Die Verwaltung sieht mit einer Vorlage für die Sitzung des Bauausschusses am 03.06.2024 eine Beschlussfassung vor, welche die sachgerechte und rechtskonforme Untersuchung der X-Variante aus dem Raumordnungsverfahren als eine sich aufdrängende Ausführungsvariante fordert. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die im Raumordnungsverfahren durchgeführte Variantenprüfung sich nach inzwischen durchgeführter technischer und rechtsgutachterlicher Prüfung als mehrfach grob fehlerhaft erweist. Zudem haben sich gegenüber dem Sachstand zur Zeit des Raumordnungsverfahrens die Rahmenbedingungen erheblich geändert, was ebenfalls eine Neubewertung erforderlich macht.
Die geforderte Untersuchung, die seitens der Deutschen Bahn bislang nicht ernsthaft durchgeführt wurde, erfordert jedoch die Erstellung zusätzlicher Gutachten und Planungen seitens der Vorhabenträgerin und bedeutet eine erhebliche Verzögerung in der Umsetzung der Planung. Der politisch geforderte Termin für die Inbetriebnahme der Schienenanbindung im Herbst 2029 wird dadurch zusehends unrealistisch.
Mit dem anschließend einzuholendem Beschluss der Stadtverordneten werden die Verwaltung und die von ihr beauftragten Berater die politischen Entscheidungsträger des Landes und des Bundes nochmals zu einer gemeinsamen Lösungssuche für Bad Schwartau auffordern und deutlich machen, dass nur auf diesem Wege Klageverfahren sowohl gegen den Abschnitt 1.1 (Bad Schwartau) als auch gegen den Abschnitt 1.2 (Ratekau – Scharbeutz) vermieden werden können.
In diesen Gesprächen wird auch zu beachten sein, dass die in den Jahren 2019 bis 2020 vom Land und vom Bund unterstützte Schutzmaßnahme, die 3,2 Meter Variante der Tieferlegung, den versprochenen Schutz völlig verfehlt und auch deshalb erneut nach einer tragfähigen Lösung gesucht werden muss.
2. Welche Maßnahmen und Schritte sind geplant, um nach einem Planfeststellungsbeschluss diesen juristisch anzufechten?
Um einen Planfeststellungsbeschluss anfechten zu können, muss gemäß der rechtlichen Vorgaben zuvor Einwand gegen die Planung erhoben werden. Dieser Einwand muss fristgerecht erfolgen, nachdem die Vorhabenträgerin ihre Planung offen gelegt hat, was für den Abschnitt 1.1 (Bad Schwartau) voraussichtlich Ende 2025 erfolgen wird und für den Abschnitt 1.2 (Ratekau – Scharbeutz) bereits Mitte 2025. Die jeweiligen Einwände sind dann fristgebunden zu begründen.
Zu den Einwänden muss die Vorhabenträgerin jeweils Stellung nehmen. Einwand und Stellungnahme werden in einem Erörterungstermin besprochen von der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), abgewogen.
Das EBA entscheidet dann, ob aufgrund des Einwandes eine Planänderung seitens der Vorhabenträgerin erfolgen muss oder ob der Einwand als unerheblich erachtet werden kann.
Mit der im Planfeststellungsbeschluss vorgelegten Begründung wird für den Einwendenden ersichtlich, ob die vorgetragenen Belange sachgerecht und rechtskonform berücksichtigt worden sind. Ist das nicht der Fall, ist zu prüfen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt.
Sofern dies der Fall ist, kann Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Die Stadt bereitet sich bereits jetzt auf die Formulierung und Begründung von möglicherweise erforderlichen Einwänden vor. Dies betrifft hinsichtlich einer eventuell nicht sachgerechten und nicht rechtskonformen Variantenabwägung auch den Planfeststellungsabschnitt Ratekau – Scharbeutz.
Die Kommune ist allerdings kein Grundrechtsträger und kann Einwände und darauf aufbauende Klagen nur für ihre eigenen kommunalen Belange geltend machen, also insofern, als sie in ihrem kommunalen Selbstbestimmungsrecht verletzt ist. Die zu befürchtenden Auswirkungen auf die Stadtentwicklung sind zwar sehr gravierend, für die kommunalen Klagemöglichkeiten sind aber enge Grenzen gezogen.
Die Stadtverwaltung kann nicht stellvertretend für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger tätig werden.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben als Grundrechtsträger aber erheblich weiter reichende Klagemöglichkeiten, insbesondere bei Betroffenheit durch Immissionsbelastungen.
Es wird zukünftig entscheidend darauf ankommen, ob Anwohner, die in ihren Belangen betroffen sind, insbesondere hinsichtlich Eigentums und Gesundheit, gewillt sein werden, Einwände geltend zu machen und erforderlichenfalls auch Klage zu erheben.
Die Stadt sucht den Austausch mit diesen Betroffenen und ist gewillt, diese zu unterstützen, soweit dies kommunalrechtlich zulässig ist.
3. Betreffend Raumordnungsverfahren:
Wäre es möglich gewesen, gegen diese Entscheidung juristisch vorzugehen und falls ja, wurde dies mit welchem Ergebnis getan?
Falls gegen diese Entscheidung erst bei einem erfolgten Planfeststellungsbeschluss geklagt werden kann, plant die Stadt dies entsprechend?
Gegen einen Raumordnungsbeschluss der Landesbehörde kann nicht Klage erhoben werden.
Der Raumordnungsbeschluss ist allerdings für die Deutsche Bahn auch nicht bindend. Sie hat den in Rede stehenden Beschluss zwar anerkannt und zur Grundlage ihrer Planung gemacht. Sie muss allerdings nach dem Abwägungsgebot aus § 18 AEG erneut eine sachgerechte und rechtskonforme Abwägung vornehmen und kann sich nicht einfach auf den Raumordnungsbeschluss berufen. Gleiches gilt für die Planfeststellungsbehörde, das EBA.
2012 – 2014
Raumordnungsverfahren und Raumordnungsbeschluss des Landes. Bad Schwartau setzte sich für die Variante X-Trasse mit Umfahrung des Ortes über die bestehende Strecke 1113 bis Dänischburg ein. Die Variante wurde mit dem Raumordnungsbeschluss verworfen.
2014 - 2018
Erste Vorplanung der Deutschen Bahn und planungsbegleitend zahlreiche Erörterungstermine der Verwaltung und der zum Thema arbeitenden Stadtverordneten sowie Bürgerinnen und Bürger mit der Deutschen Bahn. Die Stadt fordert gegenüber der Vorhabenträgerin die zukünftige Absenkung der Gleislage auf bis zu 7 Meter unter Bestand, um eine städtebaulich und verkehrlich verträgliche Lösung zu erreichen, welche zugleich die Immissionsbelastung erheblich reduziert und den Eingriff in Natur und Landschaft mindert.
2018 – 2020
Nachdem der Deutsche Bundestag einen Grundsatzbeschluss gefasst hat, der die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für übergesetzliche Schutzmaßnahmen an transnationalen Güterverkehrstrassen ermöglichen soll, beteiligt die Stadt sich zusammen mit den Vertretern der örtlichen Bürgerinitiativen, Vereine und Parteien an der regionalen Dialogstruktur. In zahlreichen Sitzungen der Runden Tische, des Projektbeirates und des Dialogforums bringt die Stadt in Person des Bürgermeisters und der Verwaltungsmitarbeiter die Forderung nach dem 7 Meter tiefen Trog vehement ein, für die zuvor in der Sitzung der Stadtverordneten ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde.
Die Deutsche Bahn legt dagegen im April 2019 einen Vorschlag vor, der die Absenkung der Gleise auf punktuell nur 3,2 Meter vorsieht und prognostiziert, dass durch diese Maßnahme eine weitreichende Schutzwirkung erzielt werden würde, die bei nur 20 Wohngebäuden Restkonflikte infolge von Schienenverkehrserschütterungen belässt.
Der Landrat und die Landesregierung unterstützen trotz der in zahlreichen Besprechungsterminen der Stadt und ihrer Gutachter mit den Vertretern des Landes geltend gemachten Schutzwirkung eines tiefen Troges nur den Vorschlag der Deutschen Bahn.
Dieser Vorschlag liegt schließlich auch dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vor. Für diese zusätzliche Schutzmaßnahme wird im Juli 2020 die Bereitstellung von 50 Mio. € beschlossen. Zusätzlich werden Finanzmittel für übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen an der gesamten Trasse beschlossen, die sich für Bad Schwartau auf ca. 60 Mio. € zusätzlich belaufen.
2020 – 2024
Die Deutsche Bahn zieht die bereits beim Eisenbahnbundesamt zur Genehmigung vorliegende erste Vorplanung zurück und erstellt eine neue Vorplanung. In der neuen Vorplanung werden zwei Varianten abgewogen: die geländegleiche Gleislage (GOK-Variante) und die Ausführung mit punktueller Tieferlegung um 3,2 Meter an der Kaltenhöfer Straße (3,2 Meter Variante).
Februar 2024
Die Varianten werden der Verwaltung vorgestellt und die 3,2 Meter Variante als Vorzugsvariante der Deutschen Bahn ausgewiesen. Aus den von der Vorhabenträgerin zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich, dass die im April 2019 prognostizierte Schutzwirkung der 3,2 Meter Variante sich nicht bestätigt. Anstatt eines Restkonfliktes bei 20 Wohngebäude werden ca. 200 Wohngebäude von Überschreitungen der Grenz- und Richtwerte betroffen sein.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.