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Informationen rund um die Innenstadt Bad Schwartau als »Aktive Stadt- und Ortsteilzentren«.

Nach dem großen Ansturm beim Bürgerdialog „Innenstadt Bad Schwartau“ in der Krummlandhalle am 28.03.2023 finden Sie hier alle weiteren relevanten Mitteilungen rund um dieses Thema.

Der Bürgerdialog beinhaltete nach der Begrüßungsrede der Bürgermeisterin, zahlreiche Informationen zur Entwicklung der Stadt Bad Schwartau zu einem „Lebendigen Zentrum“, die von Bauamtsleiter Thomas Sablowski und Städtebauexperte Andreas Kiefer von der BIG Städtebau vorgetragen wurden. Bei einer anschließenden „Fragestunde“ meldeten sich die anwesenden Bürgerinnen und Bürger zu Wort.


Innenstadt - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Heimat für Generationen. Dieser Slogan der Stadt soll auch für die Innenstadt Bad Schwartau von Bedeutung sein und den Fokus auf eine Attraktivität der Innenstadt für unterschiedliche Zielgruppen legen.

Ziele
Die Innenstadt Bad Schwartau soll sich als attraktiver Begegnungsort, Identitätsanker und Erlebnisraum präsentieren. Schön und begehbar soll sie sein und eine Vielschichtigkeit aus Versorgungsangeboten, Gesundheitsdienstleistungen, Gastronomie sowie Erlebnis- und Erholungsmöglichkeiten bieten. Zusammen mit den urbanen Wohnungsnutzungen bieten sich dann Rahmenbedingungen im innerstädtischen Bereich, wie z.B. eine angenehme Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit mit einer Nutzbarkeit für alle Altersgruppen.

Die Zielvorstellung beinhaltet einen qualitativ hochwertigen, ansprechenden öffentlichen Raum, der für alle auch fußläufig gut zu erreichen ist. Das Hauptleitbild für die Innenstadt von Bad Schwartau sollte daher lauten:
Zentrum für die ganze Stadt – gut erreichbar, vielseitig & inspirierend.

Unsere Möglichkeiten
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein sieht für die Durchführung der Gesamtmaßnahme „Lebendiges Zentrum“ ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet (umfassendes Verfahren gem. § 152 BauGB) vor.

Einwohner der Stadt haben zusammen mit Politik und Verwaltung die Möglichkeit, Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen zu generieren, damit Zielvorstellungen realisierbar werden. Maßnahmen könnten durchgeführt werden, für die sonst kein oder nur wenig Geld vorhanden wäre, da eine Finanzierung ausschließlich aus Eigenmitteln der Stadt Bad Schwartau erfolgen müsste. Als Beispiele seien genannt:

 Erstellung eines Fuß- und Radwegekonzeptes für die Innenstadt,
 Aufwertung und Umgestaltung des Kurparks,
 Weiterentwicklung des Zentralparkplatzes,
 Inwertsetzung des Bürgerparks für Freizeit, Spiel, Erholung und Sport,
 Herrichtung eines barrierefreien (u.a. Rollstuhl-, Kinderwagen- und Rollator-gerechten) und Veranstaltungs-tauglichen Markplatzes,
 Sanierung der Bahnhofsstraße in Verbindung mit einer verkehrlichen Neuordnung des Bahnhofsumfelds und vieles mehr.

Was ist bereits erfolgt?

 Auftaktveranstaltung für das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, zwischenzeitlich umbenannt in „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“
 Bürgerdialog + Marktstand
 Dialog Politik
 Eigentümerbefragung
 Workshop über vorgeschlagene Maßnahmen
 Bürgerdialog

Hintergrund
Die Stadt Bad Schwartau stellte im Jahr 2018 einen Antrag auf die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (kurz MIKWS). Am 14.12.2018 erhielt die Stadt den Zuwendungsbescheid und erlangte somit die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm.
Im darauffolgenden Jahr 2019 fasste die Stadtverordnetenversammlung den Einleitungsbeschluss gemäß § 141 BauGB für die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und für die Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK). Mit der Ausarbeitung dieser Leistungen wurde das Büro complan Kommunalberatung GmbH aus Potsdam beauftragt.
Das Planungsbüro befasste sich im ersten Schritt mit einer Bestandsaufnahme und erarbeitete darauf basierend unter Einbeziehung der örtlichen Akteure einen Maßnahmenplan. Für die Bürgerbeteiligung wurden auf dem Marktplatz Stände aufgestellt und Diskussionsräume geschaffen. Es erfolgte eine abendliche Auftaktveranstaltung für die Eröffnung bzw. Fortführung eines Bürgerdialogs. In dem darauffolgenden Workshop wurde eingehend über die vorgeschlagenen Maßnahmen diskutiert. Weiterhin erfolgte eine Befragung der Grundeigentümerinnen und -eigentümer im Untersuchungsraum. Insgesamt wurden ca. 650 Personen angeschrieben.
Auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen (VU) wurden in dem darauf aufbauenden Entwicklungskonzept (ISEK) Potenziale dargestellt und Maßnahmen entwickelt.

Weitere Schritte
Im Bericht der vorbereitenden Untersuchung (VU) und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), entnehmen wir die vorformulierten Maßnahmen, die wir nochmals ausarbeiten.
Die Ergebnisse sollen der Politik und den Bürger/Bürgerinnen zu Diskussion dargelegt werden, um dann gemeinsam unsere Stadt zu gestalten.

Die Stadt Bad Schwartau zählt auf die Mitwirkung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner bei diesem Prozess!

Antrag auf Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen

Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung nach §144 beträgt 45 €. 

Die Genehmigungen beziehen sich nur auf Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets „Kern-Innenstadt“ .

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.