Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Neue Regeln in Pflegeheimen, Gottesdiensten und im Kindersport – das gilt seit dem 29. März in Schleswig-Holstein. Zu den Neuerungen des Landes SH
Die Verordnungen sind im Internet veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Die Stadtbücherei hat wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten ihre Türen geöffnet.
Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht in Bad Schwartau: Nach der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen besteht auch in Bad Schwartau Maskenpflicht.
Folgende Bereiche werden daher als Maskenpflicht ausgewiesen:
•Markttwiete/Fußgängerzone, täglich, jeweils 8 - 19 Uhr
•gesamter Marktplatz, Mittwoch und Samstag, jeweils 7 - 14 Uhr
•in allen Passagen (Glockengang, Twiete, Marktarkaden), täglich, jeweils 8 - 19 Uhr
•Parkplatz P 1 Center Eutiner Ring, täglich, jeweils 8 - 19 Uhr
Das Rathaus ist aufgrund des Pandemiegeschehens bis auf Weiteres nur eingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein Betreten ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per E-Mail oder Post vorzutragen. Sollte ein Besuch jedoch unumgänglich sein, werden Sie gebeten, über das Online-Terminbuchungsmodul für bestimmte Bereiche der Verwaltung einen Termin zu reservieren.
Ein Termin im Rathaus darf nur wahrgenommen werden, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten! Im Rathaus ist zwingend von den Besucherinnen und Besuchern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Mindeststandard OP-Maske oder FFP2-Maske, und eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern einzuhalten. Falls die/der persönliche Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Rathaus nicht bekannt sein sollte, stehen unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten wie gewohnt zur Verfügung:
Stadtverwaltung: 0451 2000-0, E-Mail: stadtverwaltung@bad-schwartau.de
Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, können schriftlich gestellt werden per E-Mail an: buergertelefon-oh@kreis-oh.de
Hotline des Landes Schleswig-Holstein: 0431 79700001
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zu allgemeinen Informationen zum Coronavirus: 030 346465-100
Corona-Impfung in Schleswig-Holstein
Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Corona-Schutzimpfung. Telefon-Hotline: 116117
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Neueste Mitteilungen, Verfügungen und Pressemitteilungen
12.04.2021 - Allgemeinverfügung des Kreises OH - zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen
Anlage - ausgewiesene Gebiete für Bad Schwartau
10.04.2021 - Lesefassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Konsolidierte Lesefassung mit den Änderungen durch die Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung und zur Änderung der Corona-Quarantäneverordnung vom 10. April 2021.
19.03.2021 - Allgemeinverfügung des Kreises OH - Absonderung (Isolation/Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kontaktperson der Kategorie I in einer geeigneten Häuslichkeit vom 19.03.2021
06.02.2021 - Hinweis für Reiserückkehrer aus dem In- und Ausland
11.01.2021 - Kreis OH - Coronavirus aktuell
2020/2021 - Alle Bekanntmachungen/Allgemeinverfügungen des Kreises OH zum Corona-Virus im Verlauf, Suchbegriff: Corona
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Das Robert Koch Institut hält laufend Informationen für Sie bereit.
Die Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen ist besonders wichtig.
Empfehlungen des Fachdienstes Gesundheit
Das Gesundheitsministerium informiert regelmäßig über neue Entwicklungen zu SARS-CoV-2 und zur Grippe.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.