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Aktiver Lärmschutz in Bad Schwartau

Lärmaktionsplan - Stufe 3

Die Stadt Bad Schwartau lud ihre Bürgerinnen und Bürger ein, sich bei der Entwicklung eines Lärmaktionsplanes für Bad Schwartau aktiv zu beteiligen. Eine Informationsveranstaltung zum Thema „Wie laut ist Bad Schwartau“ fand am  3. Juli 2023 statt.

Da die Lärmimmissionen aus Verkehr im Stadtgebiet bereits zu erheblichen Belastungen geführt haben, sind Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung erforderlich. Dies betrifft sowohl die in der Zuständigkeit der Stadt liegenden Verkehrswege als auch die von Dritten. Vor einer Zunahme des Lärms sind auch bestehende “ruhige Gebiete”, die der Erholung dienen und die für die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Stadt von besonderem Wert sind, zu schützen. Für den Kurpark gilt dies auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung der Stadt als Gesundheitsstandort.

Rechtlicher Hintergrund

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a-f BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für „...Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen...“.
Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes erfüllt die Stadt Bad Schwartau die rechtlichen Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie.

Foto: Pete Linforth

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.