Bettina Hagedorn - Jahresrückblick 2019 - mit Beachtung ab Seite 9
Nachricht bei n-tv.de vom 26.04.2019 - "Bislang drei Klagen..."
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Stellungnahme von Bürgermeister Dr. Brinkmann
Im Jahr 2008 unterzeichneten die Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und des Königreiches Dänemark den Staatsvertrag über eine feste Fehmarnbelt-Querung. Darin verpflichtet sich Dänemark die feste Querung zu errichten, zu betreiben und die Kosten zu tragen, während Deutschland den Ausbau der Straßen- und Schienenhinterlandanbindung auf deutscher Seite sicherstellen muss.
Redebeitrag von Minister Dr. Buchholz am 03.11.2017 in Oldenburg
Schreiben an die DB Netz AG vom 28.07.2017 und Forderung der Überarbeitung eines Schallschutzkonzeptes der DB Netz AG
Inanspruchnahme des Schienenwegs in der Ortsdurchfahrt Bad Schwartau für die Anbindung der Festen Fehmarn Belt Querung
Einwände gegen Ihr Lärmschutzkonzept vom 30.06.2017 (Vorabzug)
FFBQ_Stellungnahme_an_LBV 08-16 (PDF, 319 kB)
Als Anbindung Skandinaviens an Mittel- und Südeuropa ist die feste Querung des Fehmarnbelt auch ein Projekt von europäischem Interesse. Die Verbindung ist Teil der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) und zählt damit zu den zentralen Verkehrsverbindungen innerhalb der Europäischen Union, deren Verwirklichung als grundlegende Voraussetzung für die Stärkung des territorialen Zusammenhalts der Union angesehen wird.
Aktuelle Planungen sehen als Baubeginn für die feste Querung den Sommer 2015 vor. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2021 geplant.
Für den Bau des Tunnels zwischen der Insel Fehmarn und Dänemark wurde das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Auslegungsfrist der Unterlagen ist beendet, und die Einwendungsfrist endete am 03. Juli 2014. Dabei sind über 200 Einwendungen eingegangen.
Die Stellungnahme der Stadt:
FFBQ - Stellungnahme der Stadt Bad Schwartau (PDF, 895 kB)
Die Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat im Mai 2010 entschieden, dass für die Schienen-Hinterland-Anbindung der festen Fehmarnbelt-Querung ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt werden soll. In diesem Verfahren wurden die Auswirkungen des Projekts unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Dabei wurden verschiedene Trassenvarianten in die Untersuchungen einbezogen.
Bei Interesse können die Gutachten eingesehen werden.
Im Rahmen des ROV bekamen die Öffentlichkeit und die betroffenen Städte und Gemeinden bis 25.03.2013 Gelegenheit zur Stellungnahme. Anwohner und Betroffene hatten die Möglichkeit, Einwendungen und Bedenken abzugeben. Das Land hat anschließend die abgegebenen Stellungnahmen ausgewertet.
Das Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen. Das Land hat das Ergebnis am 6. Mai 2014 in Oldenburg öffentlich vorgestellt. Das Ergebnis ist die Festlegung der aus Sicht des Landes raumverträglichsten Trassenvariante, die überwiegend entlang der Autobahn A1 verlaufen soll. Die von der Stadt Bad Schwartau bevorzugte Variante „X-Trasse“ wurde vom Land abgelehnt. Die Trasse für die Hinterlandanbindung (Schiene) soll daher gemäß Raumordnungsverfahren durch Bad Schwartau verlaufen. Im Anschluss an das Raumordnungsverfahren wird das (konkretere) Planfeststellungs-verfahren stattfinden. Hiermit ist nicht vor 2015 zu rechnen.
Die Informationen des Landes zum Raumordnungsverfahren finden Sie auf der Landesseite Schleswig-Holstein.
Weiterführende Informationen zur Festen Fehmarnbeltquerung finden Sie auch auf der Seite des Kreises Ostholstein.
Die Stellungnahme der Stadt Bad Schwartau, welche am 21.03.2013 von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen worden ist, sowie die Stellungnahme der u. a. von der Stadt Bad Schwartau beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Günther können Sie hier einsehen:
Die Stadt Bad Schwartau wird von der Hinterlandanbindung stark betroffen sein, da die Schienentrasse gemäß Raumordnungsverfahren durch Bad Schwartau verlaufen soll.
Im November 2012 fand zu den möglichen Auswirkungen und zum Verfahren in der Krummlandhalle eine Info-Veranstaltung statt. Bad Schwartau wird vor allem bei den Themen Lärmschutz und Regelung der Bahnübergänge stark betroffen sein.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.