Zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ihres Gemeindegebietes stellt die Stadt Bad Schwartau Bauleitpläne nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf. Im Einzelnen sind dies der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet sowie einzelne Bebauungspläne, die das verbindliche Planungsrecht für das jeweilige Plangebiet regeln.
Die Aufstellung und Änderung erfolgen in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren. In diesen Verfahren wird die Öffentlichkeit in der Regel zweimal an der Planung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine allgemeine Information zu den Zielen und Zwecken sowie zu den wesentlichen Auswirkungen der Planung. Bei der (zweiten) öffentlichen Auslegung liegt der Entwurf des jeweiligen Bauleitplanes mit der zugehörigen Begründung zur Einsichtnahme aus. In beiden Verfahrensschritten kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen und Anregungen zur Planung vorbringen.
Dieser Plan dient zur ersten Orientierung.
Den passenden B-Plan finden Sie auf der Seite «Bebauungspläne«.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.